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AB 138018

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei den Übergangsbestimmungen. Hier wird geregelt, auf welche Fälle das neue Gesetz Anwendung finden soll. Ich ersuche Sie mit der Kommissionsminderheit, die von der Mehrheit der WAK neu vorgeschlagene Übergangsbestimmung zu streichen und hier den Normalfall des Übergangsrechtes zur Anwendung zu bringen.

Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll neu bestimmt werden, dass bei allen Fällen, die nach geltendem Recht veranlagt worden sind, aber bei denen diese Veranlagung aufgrund von Einsprachen oder Beschwerden noch nicht rechtskräftig ist, das neue Recht zur Anwendung kommt. Das ist ein völlig unübliches Vorgehen und rechtspolitisch mehr als problematisch. Es läuft darauf hinaus, dass das Gesetz Vorwirkungen hat, und zwar für all jene Fälle, die z. B. aufgrund von Einsprachen oder Beschwerden noch nicht rechtskräftig zum Abschluss gebracht worden sind. Der Normalfall ist, dass ein Sachverhalt nach dem Recht beurteilt wird, in dem es sich verwirklicht hat. Das würde auch heissen: Das Steuerrecht ist so zur Anwendung zu bringen, wie es in dem Zeitpunkt galt, in dem der Sachverhalt zur Besteuerung gelangte.

Wenn Sie das machen, was Ihnen die Mehrheit Ihrer WAK nun vorschlägt, dann haben wir gleichsam Berlusconi'sche Zustände. Sie können jeweils bei der Gesetzesberatung Vorwirkungen beschliessen und damit die Rechtswirkungen des geltenden Rechtes ausser Kraft setzen. Das ist etwas, was wir nicht machen dürfen, was rechtlich unhaltbar und rechtspolitisch mehr als fragwürdig ist. Ich bin überzeugt, dass diese Bestimmung zu Fall gebracht würde, wenn wir eine Verfassungsgerichtsbarkeit hätten.

Ich bitte Sie zum einen, sorgen Sie dafür, dass wieder rechts- und steuerpolitische Normalität herrscht, auch in diesem Rat. Zum anderen bitte ich Sie, dass alle Fälle rechtsgleich behandelt werden. Wenn Sie diesen Übergangsbestimmungen zustimmen, würde das heissen, dass Sie all die Personen belohnen, die Einsprachen und Beschwerden deponiert und damit die Rechtskraft der Veranlagung hinausgezögert haben, im Gegensatz zu jenen Personen, die der Veranlagung ganz ordentlich gefolgt sind und die Rechtskraft der Veranlagung nicht hinausgezögert haben.

Ich bitte Sie, streichen Sie diese Übergangsbestimmung, und stimmen Sie dem Antrag der Minderheit der Kommission zu.