preparatory:AB 138056
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-09
Wortprotokoll
Ich möchte mich zum Allgemeinen nicht mehr äussern. Ich habe bei der Eintretensdebatte in beiden Räten ausführlich zu dieser Frage der Sicaf Stellung genommen. Auch in den Kommissionen hat man entsprechende Überlegungen angestellt, und ich erspare mir diese Grundsatzüberlegungen. Ich weise Sie darauf hin, dass der Ständerat im Sinne eines Kompromisses eine nach meiner Auffassung kreative Lösung gesucht und gefunden hat. Er will Investmentgesellschaften in der Form von Aktiengesellschaften dem Gesetz nicht unterstellen, sofern sie an einer Schweizer Börse kotiert sind oder sofern ausschliesslich Aktionärinnen und Aktionäre im Sinne von Artikel 10 Absatz 3 beteiligt sein dürfen. Das sind spezielle Kategorien. Die Aktien müssen auf den Namen lauten, und eine bekannte Revisionsstelle muss jährlich die Beaufsichtigung vornehmen.
Ich glaube, dass man hier sich bemüht hat, einen Weg zu finden, und in diesem Sinne kann ich den Antrag Leutenegger Oberholzer nicht zur Zustimmung empfehlen.