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Germann Hannes · Ständerat · 2006-03-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat sieht für die Anpassung der kantonalen Gesetze an die im Unternehmenssteuerrecht vorgesehenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden normalerweise eine Anpassungsfrist von drei Jahren vor. Weil im dringenden Teil ein erheblicher politischer Druck besteht, soll mit dem Inkrafttreten keine Zeit verloren gehen. Auch Herr Bundesrat Merz hat der Kommission bestätigt, dass der 1. Januar 2007 als Datum des Inkrafttretens gesetzt sei - dies immer unter der Voraussetzung, dass kein Referendum ergriffen wird. Die Frist der Kantone kann nach übereinstimmender Ansicht von Bundesrat und Kommission auf ein Jahr beschränkt werden.

Damit habe ich die Begründung für die Ziffer II auch gleich geliefert.

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