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Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-03-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-14

Wortprotokoll

Das zweite NFA-Paket ist für Geber- und Nehmerkantone von vergleichbarer Bedeutung. Beide profitieren, wenn als Folge klarer Kompetenzregelungen in Zukunft letztlich unnütze Kosten entfallen können. Dieses Ziel, Vermeidung unnützer Kosten, kann erreicht werden, wenn sich zukünftig nicht mehr zwei und mehr Administrationen der gleichen Sache anzunehmen haben. Es kann weiter erreicht werden, wenn die Kantone und Gemeinden zukünftig weniger Anreize haben, Projekte nur deshalb realisieren zu müssen, weil hierfür Subventionen aus Bern zu erhalten sind.

Mit einer gewissen Resignation stelle ich allerdings fest, dass das ursprüngliche Ziel, möglichst viele Kompetenzen zu entflechten, leider nicht vollumfänglich erreicht werden konnte. Zu viele Ängste, ein Abseitsstehen Berns würde die Erfüllung liebgewordener Anliegen und Wünsche gefährden, waren wohl Ursache dafür, dass eine Rückbesinnung auf die Stärke des Föderalismus, nämlich Aufgabenzuweisungen an je nur eine Stufe, sich nicht in dem Masse durchsetzte, wie ich das eigentlich als richtig erachtet hätte. Daran jetzt im Rahmen der heutigen Vorlage noch etwas ändern zu wollen, wäre unrealistisch.

Realistisch aber bleibt für mich, dass in Zukunft weitere Entflechtungen geschehen können. Ob dem so sein wird, hängt nicht zuletzt davon ab, ob wir das zweite NFA-Paket mehr oder weniger so, wie unsere Kommission Ihnen dies vorschlägt, beschliessen, vor allem aber, wie wir dieses Paket später umsetzen. Dann und nur dann, wenn von den neu verteilten Kompetenzen durch die einzelnen Staatsebenen verantwortungsvoll Gebrauch gemacht wird, und dann und nur dann, wenn wir nicht in die Gewohnheit zurückfallen, an sich klare Kompetenzen wieder zu vermengen und in ein Gemisch von Subzuständigkeiten, von Mit- und Absprachen und von Parallelverantwortungen zu verwandeln, erreichen wir dasjenige Ziel, das der NFA ursprünglich zugrunde lag.

Die Gefahr, dass es anders kommt, besteht. Sie besteht schon in der von uns heute zu behandelnden Vorlage. Ich benenne zwei Gründe hierfür.

1. Auch bei der NFA verbleiben dem Bund Aufgaben. Das ist gut so, das ist richtig so. Die Versuchung des Bundes aber, in seiner Eigenschaft als Geldgeber zu dominant sein zu wollen, ist immer gegeben, und die Versuchung paart sich nur zu oft mit der Meinung vieler - der Verwaltung und des Parlamentes -, nur ein harmonisierender und zentralisierender Bund könne das Wohl und Funktionieren unseres Staates mit der nötigen Übersicht und Ausgewogenheit gewährleisten. Solches erkennen wir auch in der heutigen Vorlage. Ich erwähne die Stipendien und Studiendarlehen; ich erwähne aber auch den Agglomerationsverkehr. Selbstverständlich muss der Bund sicher sein, Beiträge an den Agglomerationsverkehr nicht ins Blaue hinaus zu leisten. Ob und wie aber eine Agglomeration konzipiert und erschlossen werden soll, muss primär Aufgabe der Kantone und [PAGE 130] Regionen sein und bleiben. Die Beitragsgewährung an den Agglomerationsverkehr darf nicht dazu führen, dass die Raumplanungskompetenz der Kantone relativiert wird. Warum dem so sein könnte, ist in der Detailberatung im Einzelnen darzulegen.

2. Die Gefahr, die Ziele des zweiten NFA-Paketes zu unterlaufen, besteht auch aufseiten der Kantone. In vielen Kantonen besteht eben immer noch die Gefahr, dass man dem Charme des Bestehenden erliegt und sich an Dinge klammert, die einem lieb geworden sind. Man zweifelt, dass dann, wenn man jahrzehntelang etwas selbst gemacht hat, dies auch der Bund vernünftig erbringen kann. Man zweifelt, ob sich der Bund und seine Amtsstellen in regionale Befindlichkeiten einzufühlen vermögen. Sie erahnen es: Ich meine die grossen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Autobahnen. Auch die damit zusammenhängenden Fragen und Begehrlichkeiten der Kantone sind in der Detailberatung kritisch zu beleuchten und entsprechend zu gewichten.

Der Ständerat hat sich den Ruf erworben, grosszügig zu denken und konzeptionell zu handeln. Mein Wunsch ist es, dass er hierzu auch beim zweiten NFA-Paket bereit ist und die Aufgabenteilung auch wirklich als Trennung und Klarstellung von Kompetenzen und nicht als Vehikel zu neuen Verpflichtungen begreift. Denken wir so: Schaffen wir die Basis dafür, dass auch zukünftig Entflechtungspakete möglich sein werden und der Föderalismus so eine weitere Stärkung erfahren kann. Hängen wir zu sehr am Bestehenden, laufen wir Gefahr, die Chancen hiefür zu vertun.

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