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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2008-03-06

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-06

Wortprotokoll

Die Frage der Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern ist schwierig. Die erste, spontane Reaktion ist klar: Solche Schandtaten können nie entschuldigt werden. Die Opfer leiden oft ihr ganzes Leben lang, die seelischen Narben sind tief. Die Täter sind hart zu bestrafen. Grundsätzlich müsste man daher sehr für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern sein.

Aber eben, so einfach ist die Sache nicht. Unverjährbarkeit bringt wahrscheinlich nicht die gewünschte Wirkung und ist nicht unbedingt sinnvoll:

1. Je länger ein Fall zurückliegt, desto schwieriger, ja bisweilen aussichtslos wird es für die Strafverfolgungsbehörden, Beweise zu sichern. Ohne genügend Beweise kann aber niemand verurteilt werden. Dies sehe ich tagtäglich bei meiner Arbeit als Polizistin.

2. Da es sich bei pornografischen Straftaten an Kindern um Offizialdelikte handelt, muss die Polizei schon heute die Strafverfolgung aufnehmen, sobald sie Kenntnis von einem entsprechenden Fall hat.

3. Ist den Opfern wirklich gedient, wenn ihr Fall unter Umständen ein Leben lang offenbleibt?

Diese Abwägung zwischen dem Anliegen, kinderpornografische Straftaten hart zu bestrafen, und den praktischen Schwierigkeiten, die eine Unverjährbarkeit solcher Taten nach sich zieht, ist nicht einfach. Aus meiner Sicht drängt sich der folgende Kompromiss auf, der einerseits praktikabel ist - dies ist mir wichtig - und andererseits auch den gerechtfertigten Anliegen der Opfer und des Opferschutzes entspricht: ein Nein zur Unverjährbarkeit, aber ein Ja zum Antrag der Minderheit Stamm. Ich unterstütze auch die drei parlamentarischen Initiativen.

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