Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-04-16

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16

Wortprotokoll

Was will die Initiative? Sie will bei den Steuern einen Sozialabzug einführen, und sie will zudem, dass neben der Fremdbetreuung von Kindern auch die Eigenbetreuung von Kindern steuerlich berücksichtigt wird. Es ist sozialpolitisch nicht einzusehen, dass die Fremdbetreuung von Kindern einen höheren Wert haben soll als die Eigenbetreuung von Kindern; um diese Frage geht es.

Die gestern eingebrachten vermeintlichen Gegenargumente der Gewinnungskosten und der Schatteneinkommen scheinen deshalb die grundsätzliche Frage des verlangten Sozialabzuges zu verkennen und sie ins Gegenteil zu verkehren. Es ist gesagt worden, die Initiative würde den Grundsatz der Allgemeinheit, das Rechtsgleichheitsgebot und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzen. Dieser Einwand schlägt grundsätzlich fehl: Gerade deshalb diskutieren wir ja über einen neuen Verfassungsartikel, über einen neuen Grundsatz. Gestützt auf diesen neuen Grundsatz kann sich der Gesetzgeber der Einkommens- und Vermögenssteuer als Instrument zur Förderung sozialpolitischer Zwecke und Ziele bedienen. Ich hoffe, dass wenigstens dieser Grundsatz, dieser Punkt hier im Saal unbestritten ist, ansonsten müssten wir nämlich alle Sozialabzüge streichen.

Es wird nun bemängelt, das Initiativkomitee habe in der Kommission viele Fragen nicht beantwortet bzw. nicht beantworten wollen. Wir diskutieren hier und heute ja über einen Verfassungsartikel und nicht über das Steuerharmonisierungsgesetz. Einwände, die Sie gestern vorgebracht haben, können Sie dann auf Gesetzesstufe unter Umständen einbringen und entsprechende Anträge stellen; sie haben aber mit dem Grundsatz nichts zu tun. Die Eigenbetreuung von Kindern soll der Fremdbetreuung von Kindern gleichgestellt werden - das ist der Grundsatz.

Es werden auch nicht verschiedene Familienmodelle gegeneinander ausgespielt, im Gegenteil: Wir wollen die verschiedenen Familienmodelle gleichstellen, die familieninterne Kinderbetreuung soll der familienexternen Kinderbetreuung gleichgestellt werden. Wir wollen eine Gleichbehandlung der Arten der Kinderbetreuung, unabhängig davon, wie sie gehandhabt wird, denn bei Sozialabzügen ist die Handhabung kein steuerrelevantes Unterscheidungskriterium.

Es wurde auch behauptet, der Abzug für familieneigene Betreuung sei möglich, wenn davon auszugehen sei, dass die familieneigene Betreuung der Kinder hinsichtlich deren Entwicklung der familienergänzenden Betreuung klar vorzuziehen sei. Da wir den Fremdbetreuungsabzug bereits kennen, würde dies bedeuten, dass die familienexterne Betreuung die Entwicklung eines Kindes mehr fördert als die familieneigene Betreuung. Dies ist aber nicht der Fall, es gibt keine diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse, im Gegenteil: Es ist festgestellt worden, dass, je jünger ein Kind sei, desto mehr gesichert sein müsse, dass eine geeignete und voraussichtlich nicht wechselnde Person ganztags zur persönlichen Betreuung zur Verfügung stehe. Wer kann diese dauernde und nicht wechselnde Beziehung besser garantieren als die Eltern selbst? Niemand, denke ich!

Wenn wir uns in diesem Punkt einig wären, dann wäre es sowohl verfassungsmässig als auch gesetzessystematisch geradezu erforderlich, auch die familieninterne Betreuung zu fördern. Niemand hat hier die Verletzung der bisherigen, geltenden Steuergrundsätze beklagt, wenn es um Sozialabzüge ging. Ich sehe deshalb auch nicht ein, weshalb die Fremdbetreuung der Kinder sozial- und gesellschaftspolitisch anders zu qualifizieren ist als die eigene Betreuung der Kinder.

Ich bitte Sie daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. [PAGE 585]

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-04-16 | Lexipedia | Lexipedia