Brunner Toni · Nationalrat · 2013-04-16
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16
Wortprotokoll
Vorab: Die Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei bringt den Familien wesentlich mehr, als der vor einiger Zeit abgelehnte Familienartikel gebracht hätte, der in die Bundesverfassung gekommen wäre. Erstens einmal hätte da noch ein Gesetz ausgearbeitet werden müssen, und es wäre unklar gewesen, wer letztlich wo und wieweit in den Genuss von gewissen Unterstützungsmassnahmen gekommen wäre. Zweitens ist die Familie nach unserem Verständnis jene Zelle in unserer Gesellschaft, in der der Staat ganz einfach nichts verloren hat. Die Familie ist der Hort, in dem auch die Privatsphäre hochgehalten werden muss und in den der Staat nicht regulierend einzugreifen hat. Darum hat der Staat auch nicht irgendein Modell vorzuschreiben, geschweige denn zu bevorzugen und damit falsche Anreize zu setzen. Ich würde darum zu unserer Volksinitiative auch sagen: Es ist eine Nichtdiskriminierungs-Initiative. Bei dieser Nichtdiskriminierungs-Initiative geht es uns letztlich ganz einfach darum, dass niemand auf den Staat zu schielen hat, bis er "erlickt", bei welchem Familienmodell er gefördert oder unterstützt würde und bei welchem nicht.
Wenn man den Grundsatz teilt, dass sich der Staat zuerst einmal aus der Familie heraushalten soll, dann heisst das für uns noch lange nicht, dass man die Familien, die wir ja ebenfalls fördern möchten, nicht unterstützen könnte. Nur ist der Ansatz unserer Initiative eben ein ganz anderer. Die Initiative entlastet nämlich jene Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, weiterhin; sie sagt gar nichts anderes. In welchem Umfang dies geschieht, lässt sie offen. Der einzige neue Ansatz ist: Sie will eine Familie, die ihre Kinder selber erzieht, im selben Umfang steuerlich entlasten wie Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Hier geht es letztlich nur darum, jemandem etwas nicht wegzunehmen. Es ist kein Umverteilungsapparat und -staat, den wir hier einrichten müssten, sondern wir entlasten die genannten Familien.
Jetzt kommt der Grund, aus dem wir die Familien entlasten dürfen, die nur ein Einkommen haben und letztlich die Erziehungsaufgabe selber wahrnehmen, die die Betreuungsaufgabe teilen, die sich so organisieren, dass sie sie vollumfänglich selber wahrnehmen können: Hier wird auf ein zusätzliches Einkommen verzichtet; das muss man doch sagen. Wer auf ein zusätzliches Einkommen zugunsten der Erziehung der Kinder verzichtet, erbringt ja letztlich für die Gesellschaft wertvolle Arbeit. Es ist eine Wertschätzung gegenüber jenen Familien, die ihre Erziehungsaufgabe noch selber wahrnehmen und letztlich damit ihren Teil zu einer gesunden Gesellschaft beitragen.
Es ist eine denkbar einfache Initiative. Sie ist unbürokratisch, sie ist einfach umzusetzen, und wenn jetzt hier drin das Gespenst an die Wand gemalt wird, dass es dann zu riesigen Steuerausfällen kommen werde, dann sei darauf gesagt, dass man diese Initiative kostenneutral umsetzen kann. Dann nimmt man halt die anderen Abzüge etwas herunter und gibt denjenigen, die die Kinder selber erziehen, einen Beitrag im gleichen Umfang. Man könnte das sogar kostenneutral machen.
Es gibt also bei den Argumenten, die ich hier gehört habe, keine, die verfangen.