Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-06-19
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-19
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz hatte sich heute Morgen mit drei Differenzen zu beschäftigen: Bei Artikel 28a Absatz 1bis geht es um die Vollrente ab 70 oder 80 Prozent Invalidität, dann geht es um die Begriffsklärung "Kinderrente" oder "Zulage für Eltern", und bei Artikel 80 Absätze 3 und 4 geht es um die Frage des Interventionsmechanismus. Mit knappen Stimmenverhältnissen ist die Einigungskonferenz bei Artikel 28a Absatz 1bis dem Nationalrat gefolgt, das heisst, dass eine Vollrente ab 70 Prozent ausgerichtet wird. Beim Begriff "Kinderrente" sowie beim Interventionsmechanismus hat die Einigungskonferenz der ständerätlichen Fassung zugestimmt.
Gemäss Artikel 92 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes stellt die Einigungskonferenz einen Einigungsantrag, der alle verbliebenen Differenzen gesamthaft bereinigt. In der Gesamtabstimmung hat die Einigungskonferenz den Antrag mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt, weshalb ich Ihnen die Abschreibung der Vorlage beantragen muss. Ausschlaggebend für das Scheitern ist letztlich der Interventionsmechanismus gemäss Artikel 80 Absätze 3 und 4 der Vorlage: Die einen wollten keinen Automatismus zur Generierung neuer Einnahmen, die anderen wehrten sich gegen eine Sistierung der Renten. Damit endet die letzte Etappe der Sanierung der IV gewissermassen in einem Scherbenhaufen.
Ich möchte abschliessend nochmals daran erinnern, dass die Vorlage 6b als Sparmassnahme angekündigt worden ist. Bei der Zusatzfinanzierung, die vom Volk und von den Ständen übrigens knapp angenommen worden ist, war die Rede von 700 Millionen Franken Einsparungen. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage mit 335 Millionen Franken Einsparungen vorgelegt. In der Wintersession 2011 hat der Ständerat 245 Millionen Franken beschlossen.
Geblieben ist nun praktisch nichts mehr. Das kann nicht im Interesse behinderter Menschen sein und schon gar nicht im Interesse der AHV und des Systems der sozialen Sicherheit. Selbst die Schuldenbremse wird abgelehnt. Die Rechte will nicht mehr Geld in die IV pumpen, und die Linke traut ihren optimistischen Prognosen wohl selber nicht, sonst müsste sie von einem Interventionsmechanismus ja nichts befürchten. Die Front gegen die Schuldenbremse hat sich im Nationalrat während der Differenzbereinigung konstant gehalten und konnte auch in der Einigungskonferenz nicht durchbrochen werden.
Die IV-Revision 6b ist gescheitert. Das hat auch negative Auswirkungen auf die AHV. Mit dem Auslaufen der Zusatzfinanzierung für die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV durch den Bund muss die IV nämlich die Entschuldung selber finanzieren. Mit der Ablehnung dieser Vorlage fällt die gesetzliche Grundlage weg, auf der die IV nach Auslaufen der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung dem AHV-Fonds Geld zurückbezahlen kann. Was wir bei dieser IV-Revision veranstaltet haben, muss als Trauerspiel bezeichnet werden. Ob eine weitere Runde zielführend sein könnte, ist höchst fraglich.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen und die Vorlage abzuschreiben.