Huber Gabi · Nationalrat · 2013-03-11
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit II und zugleich für die FDP-Liberale Fraktion. Mein Minderheitsantrag II ist bis auf eine Ausnahme identisch mit der Fassung der Kommissionsmehrheit und damit mit dem Konzept des Ständerates, wonach die Herkunft eines Lebensmittels dem Ort entspricht, wo mindestens 80 Prozent des Gewichts der Lebensmittelrohstoffe herkommen. Was die Unterscheidung in schwach- und starkverarbeitete Lebensmittel betrifft, welche die Kommissionsmehrheit nun zu Recht aufgibt, möchte ich daran erinnern, dass es die WAK-NR war, welche die Kommission für Rechtsfragen beauftragte, bei den Herkunftsangaben im Markenschutzgesetz eine Sonderregelung für hochverarbeitete Naturprodukte auszuarbeiten. Dieser Auftrag wurde erfüllt, aber die Sonderregelung nach umfangreichen Diskussionen jetzt fallengelassen. Die Minderheit I (von Graffenried) unterstützt dieses Konzept noch.
Das Konzept mit einer Differenzierung nach stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, welches die Minderheit I aufrechterhalten möchte, ist unter dem Strich zu kompliziert und führt zu Abgrenzungsfragen und damit zu grossen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Verwaltung präsentierte in der Kommission fünf Varianten für die Umsetzung. Keine überzeugte, auch nicht die Anlehnung an den Zolltarif, welche zwar praktisch wäre, aber auch zu absurden Resultaten führen würde. Es wäre etwas gar einfach, den Ball nun dem Bundesrat zuzuschieben, damit er eine Lösung für eine sinnvolle Differenzierung finde. Wenn es eine einfache und praktische Lösung gäbe, glauben Sie mir, dann hätte sie die Kommission auch gefunden. Der Entwurf des Bundesrates und damit die Fassung des Ständerates und auch der Kommissionsmehrheit ist überzeugender, weil sie einfach und klar ist. Vergessen wir auch nicht, dass niemand gezwungen ist, Lebensmittel mit dem Label "Schweiz" auszuloben. Das Label stellt einen Mehrwert dar, für den auch etwas verlangt werden darf. Wie immer die Lösung am Ende auch sein wird, es werden nie alle damit zufrieden sein. Einige Firmen werden sich immer beklagen, dass die Regelung für sie negativ sei.
Wenn man von Artikel 48b spricht, sollte man immer den ganzen Artikel vor Augen haben, insbesondere Absatz 2, wo explizit steht, was alles von der Berechnung des Prozentsatzes nach Absatz 1 ausgenommen ist. In der Kommission konnte die Verwaltung praktisch alle Schauermärchen über diesen Absatz 2 entkräften. Denn an uns Kommissionsmitglieder wurden x Beispiele herangetragen im Sinne von: Dieses und jenes Produkt sei nicht mehr möglich, wenn wir so und nicht anders legiferieren würden.
Es gehört übrigens auch noch der vom Ständerat im Sinne der Rechtssicherheit präzisierte Absatz 3 zu diesem Artikel. Dieser Absatz legt den Prozentsatz des Selbstversorgungsgrades für die Berechnung der Rohstoffe nach Absatz 1 konkret fest, anstatt dies einer Verordnung zu überlassen, wie dies noch die Fassung des Bundesrates vorsah. Der Einzelantrag Lehmann bezieht sich genau auf diesen Absatz 3. Wie uns in der Kommission die Auswirkungen dieses Antrages geschildert wurden bzw. wie das auf die Befriedigung der Erwartungen der Konsumenten wirken könnte, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Stellen Sie sich ein Schiff unter der Flagge Panamas im Indischen Ozean vor. Das Schiff wird von einem Schweizer Kapitän gesteuert und ist deshalb in der Schweiz registriert. Nur weil der Kapitän des Schiffs ein Schweizer ist und das Schiff in der Schweiz registriert ist, dürfen die Fische als Schweizer Fische zollfrei eingeführt werden. - Super! Alles klar? Ich hoffe, die Frau Bundesrätin wird dann noch das Beispiel mit der Himbeerkonfitüre ohne Schweizer Himbeeren bringen. So weit zum Konzept des Einzelantrages und zum Antrag der Kommissionsmehrheit.
Nun zu meinem Minderheitsantrag II: Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit wird mit meinem Minderheitsantrag der Satz gestrichen, der besagt, dass bei Milch und Milchprodukten 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch erforderlich sind. Diese Sonderregelung für die Milch ist eine krasse Privilegierung gegenüber anderen Rohstoffen, bei denen der Selbstversorgungsgrad auch hoch ist, z. B. bei Zucker, Trauben, Raps, Äpfel usw. Wir machen hier [PAGE 173] nicht Landwirtschaftspolitik. Diese Milchprivilegierung wurde im Nationalrat eingefügt, in der ständerätlichen Kommission abgelehnt und im Plenum des Ständerates mit einem Minderheitsantrag wieder eingebracht, aber abgelehnt. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ist nun leider wieder auf diesen Zug aufgesprungen, und zwar mit 14 zu 9 Stimmen. Mit meinem Minderheitsantrag soll der Zug nun gestoppt werden.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion und im Namen der Minderheit II ersuche ich Sie um Zustimmung zum Antrag dieser Minderheit II.