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preparatory:AB 138566

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 23. Januar 2013 ein Gesuch für die Lieferung von Einzelteilen und Baugruppen zu Pistolen in die USA abgelehnt, weil mit den zur Bewilligung stehenden Einzelteilen Waffen produziert worden wären, mit denen in Saudi-Arabien Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Dabei hat er sich auf Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung gestützt.

Auf der Internetseite des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten wird Saudi-Arabien aus mehreren Gründen als wichtiger Partner der Schweiz bezeichnet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich der Bundesrat bei der Beurteilung von Auslandsgeschäften für Kriegsmaterial an die rechtlichen Bewilligungskriterien zu halten hat.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Arbeitsplätze gefährdet sein könnten. Es bleibt festzuhalten, dass der bundesrätliche Entscheid nicht als Praxisänderung bei der Ausfuhr von Einzelteilen und Baugruppen, sondern als Einzelfallentscheidung zu verstehen ist, die zukünftige Geschäfte nicht grundsätzlich infrage stellt.