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preparatory:AB 138576

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-03-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat hält aus strategischen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste fest. Er beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Der Bundesrat hat noch keinen abschliessenden Entscheid gefällt. Er hat das UVEK mit der Suche nach einem zivilen Betreiber beauftragt. Damit soll eine Grundvoraussetzung für eine fliegerische Nutzung von Dübendorf geklärt werden. Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse dieser Suche die weiteren Schritte festlegen.

2. Der Bundesrat ist sich der verschiedenen Interessen bewusst. Er hat sich dafür entschieden, den Flugplatz nicht leichtfertig aufzugeben, sondern eine fliegerische Nutzung [PAGE 159] vertieft zu prüfen. Die Betriebsvariante, die im Vordergrund steht, lässt es im Übrigen zu, dass Teile der Testplanung des Kantons Zürich auf dem Flugplatzareal realisiert werden. Das heisst, beim Entscheid des Bundesrates wurden auch raumplanerische und volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Eine abschliessende Abwägung aller Interessen kann aber erst nach Abschluss der anstehenden Abklärungen erfolgen.

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