Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-17

Wortprotokoll

Herr David, der Kommissionssprecher und Präsident der vorberatenden Kommission, hat es zu Recht gesagt: Es geht hier eigentlich um eine Anpassung, die notwendig ist, um im internationalen Verkehr mit den anderen Ländern keine Schwierigkeiten zu haben.

Zur Geschichte äussere ich mich nur ganz kurz: Der Bundesrat hat im März 2009 beschlossen, den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufzuheben. Wir haben in der Folge 29 Abkommen ausgehandelt. Wir haben dies mit den Eckwerten gemacht, die Herr David erwähnt hat. Diese Eckwerte gelten nach wie vor. Sie gelten, das wurde gesagt, auch mit dieser Anpassung. Das heisst also: keine "fishing expeditions", Beschränkung auf konkrete, begründete Anfragen; vor allem dort, wo es um die Identifikation des Steuerpflichtigen geht, muss ganz klar sein, wer es ist. Dann gilt die Wahrung des Verfahrensschutzes - das ist für uns auch wichtig, das ist für alle wichtig - und dann eben die Vermeidung einer Diskriminierung. Diese Eckwerte gelten weiterhin.

Die OECD hat von 2010 an die sogenannten Peer Reviews durchgeführt und überprüft, ob die rechtlichen Grundlagen für diese Amtshilfe gegeben sind, ob die einzelnen Staaten die rechtlichen Grundlagen korrekt umgesetzt haben oder korrekt implementieren. Die Schweiz ist seit September 2009 im Global Forum mit dabei, hat auch diese Auslegung mitgetragen, hat diesen verschiedenen Auslegungen auch zugestimmt und war mit den 97 Staaten des Global Forum der Auffassung, dass die Auslegung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Zusammenhang mit Artikel 5 des TIEA-Abkommens, so wie wir sie Ihnen vorschlagen, eben auch richtig ist und umgesetzt werden soll.

Es ist so, wie Herr Ständerat David gesagt hat: Das Global Forum ist nicht eine völkerrechtliche Organisation; es ist eine von der OECD geschaffene, ausgelagerte Organisation zur Umsetzung der Amtshilfebestimmungen. Insofern kann man sich die Frage stellen, was seine rechtliche Grundlage ist. Es ist einfach ein von der OECD geschaffenes Organ, das sich jetzt eben um die Implementierung dieser Bestimmungen kümmert.

Die Frage der Implementierung, Herr Ständerat David - also die Frage, ob man das will oder nicht und wie weit man geht -, ist immer eine Frage der Bilanz, die man macht. Natürlich ist es auf der einen Seite so, dass das eigene Recht damit etwas eingeschränkt wird. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, was geschähe, wenn wir das nicht machen würden, wenn wir nicht bereit wären, in einem - wie ich meine - für uns vertretbaren Rahmen mitzumachen und das umzusetzen. Auf der anderen Seite stehen dann die Retorsionsmassnahmen, stehen die Schwierigkeiten für die schweizerische Wirtschaft; das haben wir bereits einmal erlebt. Wir sind schon auf schwarzen Listen der OECD gelandet. Das war für unsere im Ausland tätige Wirtschaft sehr schwierig. Darum war es nicht zuletzt ein Anliegen der Wirtschaft, dass wir diese Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend anpassen, dies in einem Rahmen, der auch mit dem schweizerischen Recht übereinstimmt. Ich denke, das ist wichtig. Wir machen also nicht etwas, das dem schweizerischen Recht zuwiderlaufen würde; vielmehr ist es im Rahmen des schweizerischen Rechts.

Die Auslegung betreffend das OECD-Musterabkommen hat sich im Laufe der Zeit entwickelt, wie ich gesagt habe. An sich hat man den TIEA-Standard, wo diese Frage - Identifikation des Steuerpflichtigen nur durch den Namen oder auch auf eine andere genügende Art und Weise - bereits Gegenstand der Diskussionen war, bereits im Jahr 2009 akzeptiert; das ist dann in die Auslegung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens eingeflossen.

Wenn Sie die Vorlagen heute so genehmigen und damit die Abkommen, die Sie bereits beurteilt haben, in diesem Sinne nachbessern, dann werden wir, denke ich, die Schwierigkeiten vermeiden können, die wir sonst mit Blick auf den Werkplatz Schweiz hätten.

Jetzt zur Frage von Herrn Ständerat Reimann, wer schuld sei: Das ist eine Frage, die man gar nicht stellen muss. Man muss sich vielmehr die Frage stellen: Was muss man machen, damit man nicht wieder in eine ähnliche Situation gerät? Wir haben festgestellt, dass die Zuständigkeiten in den beiden Bereichen - Steuerverwaltung und Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - nicht klar getrennt sind. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen wurde insbesondere aufgestellt, um alle Fragen in den Aussenbeziehungen klären zu können, also alles, was einen internationalen Aspekt hat. Dazu gehört eben auch die Aushandlung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuerverwaltung ihrerseits ist zuständig für die Umsetzung im innerstaatlichen Recht, für alle Fragen, die Regulierungen und innerstaatliches Recht betreffen. Die Abgrenzung beim Übergang von der Steuerverwaltung zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen war nicht ganz klar. Wir haben uns jetzt [PAGE 697] entschieden, auch um diese Abgrenzungsschwierigkeiten zu beseitigen, sämtliche Fragen, die - jetzt einmal ganz einfach ausgedrückt - mit Verhandlungen im Ausland zusammenhängen, ins Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zu geben. Sämtliche Fragen finanzrechtlicher Natur, die mit dem Ausland diskutiert werden können, sind jetzt also dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zugeordnet. Alles, was den steuerrechtlich innerstaatlichen Bereich betrifft, ist klar bei der Steuerverwaltung. Jetzt geht es noch darum, dass man die Verbindung richtig macht, dass also die Informationen für den innerstaatlichen Bereich bestehen bleiben - aber ich denke, das bekommen wir hin. Sie sagen zu Recht, dass die Verantwortung letztlich beim oder bei der politisch Verantwortlichen liegt. Das ist selbstverständlich; darum muss man sich auf der politischen Ebene eben auch Überlegungen machen, wie man die Prozesse so gestalten kann, dass solche Friktionen nicht mehr vorkommen - ich denke, das haben wir jetzt gemacht.

Die Frage zur Inhaberaktie ist eine Frage, die uns seit Jahren beschäftigt: Wir sind nicht das einzige Land, das noch Inhaberaktien hat, aber wir sind das einzige Land, das nicht auf dem Weg ist, die Inhaberaktien abzuschaffen - das ist heute die Situation. Die Inhaberaktien werden beanstandet, weil sie den Inhaber nicht transparent ausweisen - dass sie das nicht tun, versteht sich per se, weil es ja Inhaberaktien sind. Hier müssen wir uns diese Frage stellen - wir haben sechs Monate Zeit, uns die Frage zu stellen -, wie wir die Inhaberaktien so aufstellen können, dass sie den Anforderungen genügen, dass sie genügend transparent sind, auch für das Steuerrecht. Man hat im Zusammenhang mit dem Aktienrecht ja über die Dispo-Aktien diskutiert. Da bestünde natürlich die Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Ob es innerstaatlich das richtige Instrument ist, kann ich heute noch nicht sagen; es ist auch Sache des EJPD, hier Vorschläge zu machen - aber wir sind daran. Das ist eine Frage, die sich stellt, die sich in anderen Ländern auch stellt. Noch einmal: Die meisten anderen Staaten, die sie noch haben, schaffen die Inhaberaktien dieses Jahr jetzt einfach ab. Wir wollen das an sich nicht tun. Wir haben diese Frage ja verschiedentlich für das Inland geprüft, und wir suchen einen anderen Weg, um es konform zu machen, sie aber nicht abzuschaffen.

Dann zu den Fragen betreffend Deutschland: Die erste Frage lautete, wie es mit der Abgeltungssteuer stehe. Die technischen Fragen mit Bezug auf die Abgeltungssteuer sind weitgehend geklärt. Was offen ist und was jetzt noch grössere Diskussionen verursacht, sind die Fragen des Ansatzes der Besteuerung und der erweiterten Amtshilfe; also etwa die Frage, wie viele Fälle darunterfallen. Das sind politische Fragen. Da ist es jetzt noch relativ schwierig, eine Einigung zu finden. Noch einmal: Rechnerisch und technisch hat man die wesentlichen Fragen eigentlich geklärt, man hat auch Übereinstimmung gefunden. Jetzt geht es aber noch darum, wie hoch diese Abgeltung ist, auch in Prozenten ausgedrückt, und wie gross die Zahl allfälliger Gesuche um erweiterte Amthilfe wäre; das ist auch eine Frage, die sich uns stellt.

Jetzt noch zum Kabinenpersonal, zum Vertrag: Sie haben dem Bundesrat mit der Motion Lombardi 06.3540 den Auftrag gegeben, dafür zu sorgen, dass das Personal der Lufthansa, das in der Schweiz wohnt, weiterhin hier besteuert wird und dass nicht plötzlich eine andere Lösung in Kraft gesetzt wird. Unsere Leute haben vertraglich aushandeln können, dass die Piloten der Lufthansa, die in der Schweiz wohnen, nach schweizerischem Recht besteuert werden, aber nur - oder immerhin - bis 2016. Was dann sein wird, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Sicher ist, dass wir, wenn wir diese Regelung weiter verlängern möchten, auf der Gegenseite auch in irgendeinem Bereich Konzessionen machen müssen. Wir werden es nicht erreichen können, dass man sie einfach verlängert, ohne dass wir auf der anderen Seite auch irgendetwas geben. Das ist bei Verhandlungen immer so. Wir werden aber schauen, ob sich bis ins Jahr 2016 irgendwelche Möglichkeiten ergeben. Immerhin muss man auch sagen: Wir sind im Moment in einer etwas bevorzugten Situation. Die Angestellten der Swiss, die in Deutschland wohnen, werden auch von der Schweiz besteuert. Insofern haben wir also eine sehr gute Regelung. Die Lufthansa-Piloten, die in der Schweiz wohnen, werden von der Schweiz besteuert, und die Swiss-Mitarbeiter, die in Deutschland wohnen, werden auch von der Schweiz besteuert. Dort entspricht es der Regelung, dass am Ort der Gesellschaft besteuert werden muss, aber mit Bezug auf die Lufthansa gilt das nicht. Deutschland hat das akzeptiert. Insofern ist gut verhandelt worden. Was die Gültigkeit der Regelung bis 2016 angeht: Wir werden schauen, ob wir sie noch verlängern können.