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Briner Peter · Ständerat · 2001-06-20

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Aufgrund der Untersuchung der Probleme bei der Vorbereitung und Organisation der Expo.01 hat die GPK dem Bundesrat in einem umfangreichen Bericht verschiedene Empfehlungen abgegeben. In einem Postulat lädt sie den Bundesrat ein, zu prüfen, ob ein Rahmenerlass über die Unterstützung von Grossanlässen durch den Bund zu schaffen ist. Weshalb ein Rahmenerlass?

Wir fordern einen Rahmenerlass für die Regelung der Rolle, der politischen Verantwortung, der Einflussmöglichkeiten und der Instrumente des Bundes bei der Vorbereitung und Begleitung von Grossanlässen. Das jüngste Beispiel - der Expo.01 - zeigt, dass dem Parlament keine genügenden Entscheidgrundlagen vorgelegt worden sind. Insbesondere aber waren Rolle und Verantwortung des Bundes als des grössten Geldgebers von Anfang an unklar. Daraus resultierten ein geringer Einfluss und eine Verunsicherung in der Geschäftsführung der Bundesvertreter. Wegen dieser unklaren Rolle konnte es geschehen, dass sich der Bund in eine faktische politische Verantwortung hineinmanövrieren liess, die beim Beschluss im Jahr 1996 zur Durchführung der Landesausstellung verkannt worden war.

In einem Rahmenerlass könnte die Rolle des Geldgebers und Mitorganisators Bund in allgemeiner Weise umschrieben und geklärt werden. Ein Rahmenerlass dient im Übrigen der Regelung der Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen sich der Bund für einen Grossanlass engagiert.

Der Bund engagiert sich national und international in zunehmendem Ausmass an Grossprojekten. Im Bereich der Landesausstellungen hat die von der GPK initiierte Untersuchung des Bundesarchivs ergeben, dass die Bedeutung des Bundes bei der direkten Finanzierung der Landesausstellungen kontinuierlich zugenommen hat, in Form von Subventionen, Beiträgen an Ausstellungsprojekte und Defizitgarantien.

Grossanlässe sind nicht nur die rund alle 25 Jahre stattfindenden Landesausstellungen. In diese Kategorie fallen auch Olympische Winterspiele, falls sich der Bund daran beteiligt. In Sichtweite sind auch die Fussball-Europameisterschaften 2008, das drittgrösste Sportereignis überhaupt. Hier ist ein Projekt Österreich/Schweiz konzeptionell in Bearbeitung; es würden, wie mir versichert wurde, bereits Lehren aus unserem Bericht mit seinen Forderungen gezogen. Unliebsame Erfahrungen waren bei den 700-Jahr-Feiern der Eidgenossenschaft feststellbar - ebenso die "Tradition der Budgetüberschreitungen" bei der Teilnahme an Weltausstellungen.

Angesichts dieses zunehmenden Engagements ist die Führungsrolle des Bundes gefordert. Er muss seine Kriterien und Voraussetzungen für ein Engagement offen legen. Der Bund muss und darf sich in Zukunft nicht damit begnügen, in eine Lücke zu springen, die ja meist eine Finanzierungslücke ist.

Unter die Regelung der Voraussetzungen gehört auch die Frage der Zusammenarbeit mit den Projektpartnern. Gerade bei Kulturprojekten sind die Verhältnisse zwischen Kultur, Politik und Wirtschaft bekanntlich sehr komplex. Deshalb braucht es einen Rahmenerlass, um eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte zu schaffen. Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Unterstützung der Expo.01 wurde bereits bei der parlamentarischen Beratung des Bundesbeitrages im Jahre 1996 bemängelt. In der Zwischenzeit gibt es zwar einen verfassungsmässigen Auftrag des Bundes für die Unterstützung von Kulturprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung, aber ein Rahmenerlass würde die Gelegenheit bieten, diese Verfassungsbestimmung zu konkretisieren und in einen Kontext mit anderen Bereichen ausserhalb der Kulturprojekte zu stellen.

Der Bundesrat hat sich am 30. Mai 2001 dazu bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Er ist auch bereit - habe ich in der Zwischenzeit erfahren -, den drei Empfehlungen der GPK Folge zu leisten. In einer diesbezüglichen Pressemitteilung stellt der Bundesrat fest, dass es in letzter Zeit Probleme im Zusammenhang mit verschiedenen Grossveranstaltungen mit Bundesbeteiligung gegeben hat, insbesondere in Bezug auf die Transparenz des finanziellen Gesamtengagements, das Sponsoring, die Kredit- und Kostenverwaltung und die direkte Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben. Der Bundesrat stellt auch fest, dass im Zeitpunkt der Ausarbeitung einer Botschaft an das Parlament vielfach Umstände wie bestimmte Kostenelemente, die Finanzierung und die Risikofaktoren nicht definitiv bekannt sind. Bundesrat und Parlament müssen sich aber auf möglichst vollständige Entscheidgrundlagen verlassen können.

Die GPK hat für ihr Anliegen bewusst "nur" die Form des Postulates gewählt, damit dieses möglichst umfassend geprüft werden kann und die Massnahmen rasch umgesetzt werden können.

In diesem Sinne dankt Ihnen die einstimmige GPK, wenn Sie unserem Antrag auf Überweisung des Postulates Folge leisten.