Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-04-13
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-13
Wortprotokoll
Es ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat am 13. März 2009 beschlossen hat, beim Informationsaustausch in Steuerfragen den Standard gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen, d. h., die entsprechenden Amtshilfebestimmungen in die Doppelbesteuerungsabkommen zu übernehmen. Dieser Standard muss ausnahmslos für alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen gelten. [PAGE 708]
Nun enthalten ausgerechnet die beiden Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan und Georgien keine Amtshilfebestimmungen, die dem OECD-Standard entsprechen. Das Abkommen mit Tadschikistan wurde am 23. Juni 2010 unterzeichnet, also lange nach der Erklärung des Bundesrates. Es enthält keine Bestimmungen über den Informationsaustausch. Gemäss den Angaben der Verwaltungsvertreter in der Kommission verzichtete Tadschikistan auf die Aufnahme von Amtshilfebestimmungen. Das Abkommen mit Georgien wiederum wurde am 15. Juni 2010 unterzeichnet, also ebenfalls nach der Erklärung des Bundesrates von 2009. Auch dieses Abkommen liegt in Bezug auf die Amtshilfe unter den Erfordernissen des OECD-Standards. Die Schlechterstellung dieser beiden Länder ist inakzeptabel.
Die Vertreter der SP-Fraktion haben auch in der Kommission klar zum Ausdruck gebracht, dass wir eine generelle Einhaltung des OECD-Standards wollen. Gerade bei Ländern, die sich in Entwicklung befinden, ist das Problem der Steuerflucht immens. Wenn in der Kommission geltend gemacht wurde, diese Länder hätten den OECD-Standard gar nicht verlangt, kann das für uns kein Grund sein, von diesem Standard abzuweichen. Deswegen sind wir klar der Meinung, dass die beiden Abkommen ergänzt werden müssen. Das sichert diesen beiden Staaten ihr Steuersubstrat. Ich muss Ihnen sagen: Als Geberland bezüglich Entwicklungshilfe an Tadschikistan und Georgien - das ist die Schweiz - haben wir alles Interesse, dass das Steuersubstrat dieser Länder gesichert wird.
Wenn in der Botschaft steht, beide Länder hätten im gegenseitigen Einvernehmen mit der Schweiz auf den OECD-Standard bei der Amtshilfe verzichtet, so kann man die Versicherung der Schweiz, sie würde das Abkommen einhalten, nicht ernst nehmen. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel Georgien bereits am 11. März 2010 das revidierte multilaterale Amtshilfeabkommen von OECD und Europarat unterzeichnet hat. Bei diesem multilateralen Abkommen geht es genau um die erweiterte Amtshilfe in Steuersachen. Damit wird klar: Georgien hat selbstverständlich ein Interesse daran, die Steuerflucht ins Ausland zu bekämpfen und auch eine ordentliche Amtshilfe sicherzustellen - im Übrigen im Gegensatz zur Schweiz, die das multilaterale Abkommen noch nicht unterzeichnet hat.
Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie die deklarierte Weissgeldstrategie des Bundesrates ernst, und weisen Sie die beiden Abkommen mit Tadschikistan und Georgien an den Bundesrat zurück, mit dem Auftrag, auch bei diesen beiden Doppelbesteuerungsabkommen sicherzustellen, dass die erweiterte Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gilt.