Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02
Wortprotokoll
Mit ihrer Motion verlangt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates die Einführung eines Bewilligungs- und Kontrollsystems für private Sicherheitsunternehmen, welche aus der Schweiz heraus Dienstleistungen in Krisen- und Kriegsgebieten erbringen. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass es für [PAGE 113] private Sicherheitsunternehmen, die in Krisen- und Kriegsgebieten tätig sind, einen Regelungsbedarf gibt. Und der Bundesrat stimmt auch mit der Stossrichtung der Motion der SiK-SR überein.
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat dem Bundesamt für Justiz den Auftrag gegeben, einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht liegt seit dem 30. Dezember 2010 vor. Der Bundesrat hat auch bereits erste Schlüsse aus diesem Bericht gezogen und am 16. Februar 2011 das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2011 einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der dann in die Vernehmlassung geschickt werden soll.
In seinem Beschluss vom 16. Februar 2011 hat der Bundesrat die wesentlichen Eckwerte dieser vorgesehenen Regelung definiert. Demnach soll jedes in der Schweiz befindliche private Sicherheitsunternehmen verpflichtet werden, die zuständige Bundesbehörde über alle im Ausland geplanten Tätigkeiten zu informieren; es soll also eine Meldepflicht für sämtliche Tätigkeiten im Ausland geben. Für gewisse Aktivitäten will der Bundesrat im Gesetz dann ein Verbot vorsehen; somit würden zum Beispiel Söldnerdienste gesetzlich verboten. Der Bundesrat will aber auch die Möglichkeit vorsehen, dass weitere Aktivitäten mit einer behördlichen Verfügung untersagt werden können. Es gibt also erstens eine Meldepflicht für sämtliche Aktivitäten in ausländischen Krisen- und Konfliktgebieten, zweitens ein Verbot im Gesetz und drittens die Möglichkeit, für weitere Aktivitäten eine behördliche Verfügung vorzusehen. Von der Regelung erfasst würden auch Holdinggesellschaften mit Beteiligungen an privaten Sicherheitsunternehmen in der Schweiz. Ein weiterer Eckwert, den der Bundesrat vorgesehen hat, lautet, dass die Missachtung von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten oder Verboten straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen zur Folge haben soll.
An ihrer Sitzung vom 22. Februar 2011 hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates mit deutlichem Mehr fünf neue Motionen angenommen: Zum Teil wird ein Bewilligungs- und Kontrollsystem, zum Teil ein Verbot von bestimmten Aktivitäten im Sicherheitsbereich verlangt. Damit bekunden die Mitglieder der Kommission einmal mehr klar ihren Willen, dass gesetzgeberisch zu handeln sei.
Auch der Bundesrat hat diesen Willen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es aber wichtig, den Inhalt einer künftigen Regelung nicht zu präjudizieren, und das gilt namentlich für die vorzusehenden Kontroll- und Umsetzungsmechanismen. Wir werden die besten und die effizientesten Regelungen suchen und beschliessen müssen. Über das Ziel sind wir uns einig, aber über die Massnahmen wird man im Einzelnen noch diskutieren müssen.
Aus diesen Gründen kann ich Ihnen namens des Bundesrates beantragen, die Motion anzunehmen.