Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2011-03-02
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Hier handelt es sich noch einmal um einen Vorstoss zum Schutz junger Menschen vor der Schuldenfalle. Für Personen unter 25 Jahren soll die Kreditfähigkeit für die Tilgung innert 24 statt innert 36 Monaten berechnet werden. Damit wird die Hürde für die Aufnahme eines Konsumkredits höher, das Risiko für alle Beteiligten und die öffentliche Hand aber kleiner.
Vertraglich kann die Rückzahlung des Kredits auf eine längere Frist vereinbart werden. Die Kreditfähigkeit wird aber strenger gehandhabt. Das macht Sinn, weil im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wichtige Weichen im Leben gestellt werden und oft die Biografie nicht voraussehbar ist: Studium, Auslandaufenthalt, Gründung einer Familie, Kinder. Schulden können schöne Pläne zunichtemachen und Ausbildungen verbauen. Es ist wichtig, dass die Risiken realistisch eingeschätzt werden.
Der Bundesrat hält zu Recht fest, dass viele junge Menschen vor allem von der Familie oder von Freunden bevorschusst werden. Immerhin haben 11 Prozent der befragten Zielgruppe einen Leasingvertrag abgeschlossen oder einen Abzahlungskauf getätigt. Gerade sie könnten bei einem Zwischenfall unter die Räder kommen. In seiner Botschaft von 1998 beantragte der Bundesrat selber eine Tilgungsfrist von 24 Monaten für die Kreditnehmer aller Altersstufen. Die gegenwärtige Praxis der Kreditfähigkeitsprüfung und die aggressive Werbung für Kleinkredite, wie wir sie beobachten, wecken nicht unbedingt Vertrauen in die geltende Berechnungsgrundlage. Auch durch diese Massnahme könnten Zivilpersonen, aber auch die Finanzinstitute und schliesslich die öffentliche Fürsorge entlastet werden.
Ich beantrage Ihnen deshalb, auch diese Motion anzunehmen.