Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist gerne bereit, die heutige Pflichtteilsregelung im Erbrecht zu überdenken, und der Bundesrat ist überzeugt, dass es sich auch mit einer allfälligen Teilrevision weiterhin lohnen wird zu heiraten. Die Motion ist ja auch offen genug formuliert, sodass keine bestimmte Lösung vorweggenommen wird. Klar ist - und das steht so im Motionstext -, dass es dem Erblassenden auch bei einer Teilrevision weiterhin freistehen soll, die Angehörigen im bisherigen Ausmass zu begünstigen.

Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz 28,5 Milliarden Franken vererbt; in der Zwischenzeit ist es noch etwas mehr pro Jahr geworden. Weniger als die Hälfte der gesamten Erbsumme ging an Erbende unter 55 Jahren. Die Erbschaften dienen also immer weniger zum Aufbau einer eigenen Existenz oder zur Finanzierung der Familienphase. Andererseits kommen die Erbschaftsregelungen doch immer wieder in Konflikt mit neuen Lebensformen. Nichttraditionelle Familienkonstellationen, die ja heute normal sind, führen häufig zu Konflikten mit dem Erbrecht. Der Bundesrat ist wie der Motionär der Ansicht, dass die heutige Lebenswirklichkeit eine Flexibilisierung und eine Anpassung der geltenden Pflichtteilsregelung erforderlich macht, und er ist somit bereit, die Motion anzunehmen. Dem Bundesrat ist aber bewusst, dass die Annahme dieser Motion nicht nur erbrechtliche, sondern auch familienrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Überlegungen notwendig machen wird. Wenn Sie die Motion annehmen, führt das sicher nicht auf ein Minenfeld, aber es ist richtig, dass wir eine komplexe und herausfordernde Aufgabe vor uns haben - und das lieben wir ja.

Ihre Kommission für Rechtsfragen schlägt vor, den Text der Motion noch zu ergänzen, und zwar dahingehend, dass die erbrechtliche Gleichstellung von Konkubinats- und Ehepaaren ausgeschlossen sein soll. Der Bundesrat kann sich auch mit dieser einschränkenden Präzisierung einverstanden erklären.

Ich bitte Sie, die Motion in abgeänderter Form anzunehmen.