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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-03-02

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich eine Änderung im Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Artikel 3 Absatz 3 IRSG sieht Ausnahmen vor, wenn im Bereich Amts- und Rechtshilfe um Zusammenarbeit nachgesucht wird: "Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Tat ist, die auf Verkürzung fiskalischer Abgaben gerichtet erscheint oder Vorschriften über währungs-, handels- oder wirtschaftspolitische Massnahmen verletzt." Verkürzung fiskalischer Abgaben heisst für mich auf Deutsch Steuerhinterziehung, etwas anderes kann ich mir darunter nicht vorstellen. Allenfalls ist es noch Betrug, aber dort wird ja, davon gehe ich zumindest aus, Rechts- und Amtshilfe geleistet.

Die Motion wurde von mir eine Woche nach dem ominösen Freitag, dem Dreizehnten - dem 13. März 2009 -, eingereicht. Das war der Tag, an dem alt Bundesrat Merz sagte, dass das Bankgeheimnis zumindest für ausländische Steuerhinterzieher endgültig aufgehoben werde. Dass das nicht in allen Facetten ganz so ernst gemeint war, haben wir gerade in den letzten Tagen wieder erfahren. Wir sehen es auch, wenn wir die heutige Traktandenliste anschauen: Ursprünglich war für heute ja die Behandlung verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen geplant, deren Behandlung aber abgesetzt werden musste, weil die Schweiz noch immer nicht gewillt ist, in Sachen Steuerhinterziehung wirklich so Amts- und Rechtshilfe zu gewähren, wie es in Artikel 26 des OECD-Musterabkommens verlangt wird.

Ich bin der Ansicht, dass die Begründung des Bundesrates für seinen Antrag, meine Motion abzulehnen, nicht mehr stichhaltig ist. Es steht dort - die Stellungnahme ist bald zwei Jahre alt -, es sei noch verfrüht, hier aktiv zu werden. Was mich etwas erstaunt hat, ist der folgende Satz: "Bei Beachtung der zeitlichen Abfolge der Änderungen sollten Nachteile vermieden werden können." Das ist für mich die Festlegung der Taktik des Bundesrates, insbesondere des [PAGE 119] EFD, immer erst dann etwas zu machen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Es ist das genaue Gegenteil der Maxime, dass Regieren eigentlich Vorausschauen heisst. Stattdessen gilt: Wir machen immer erst dann etwas, wenn es gar nicht mehr anders geht. Wohin das führt, sieht man bei diesem - ich muss es so nennen - DBA-Debakel.

Die Position des Bundesrates ist zu überdenken, wie ich finde. Wir brauchen einen sauberen, offenen, ehrlichen Finanzplatz, und das bedeutet auch eine entsprechende Amts- und Rechtshilfe.

Ich finde, im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Finanz- und Wirtschaftspolitik, aber auch unseres Finanzplatzes ist es absolut an der Zeit, hier jetzt etwas zu tun und diesen Absatz aufzuheben.