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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2011-03-02

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat legt fest, dass ein Hacker dann bestraft wird, wenn er in ein besonders gesichertes Datensystem eindringt. Dies ist auch im geltenden Recht so. Die Minderheit Schmid-Federer verlangt, es sei auf den Wortlaut "besonders gesichert" zu verzichten, weil dies mit der heutigen Technik - Beispiel WLAN - gar nicht mehr möglich sei und weil diese Bestimmung vor der Internetzeit geschrieben worden sei.

Die Mehrheit bittet Sie, beim Beschluss des Bundesrates zu bleiben. Sie argumentiert, in der Rechtsprechung sei bislang kein Hinweis gefunden worden, dass dieses Kriterium der besonderen Sicherung zu einer ungewollten Einschränkung der Strafbarkeit geführt habe. Dort, wo es zu einer Anzeige gekommen sei, sei auch bestraft worden. Gemäss Mehrheit ist es wichtig, dass ein Täter weiss, dass er in einen geschützten Raum eindringt. Nur so kann er wissen, dass er sich strafbar macht. Im Sinne der Mehrheit gilt ein Passwort oder ein Code als besonders gesichert. Es wird nicht verlangt, dass der Code besonders kompliziert ist. Die Mehrheit geht davon aus, dass ein Opfer sehr wohl etwas tun muss und tun kann, um nicht Opfer zu werden.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen -, den Minderheitsantrag Schmid-Federer abzulehnen.