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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02

Wortprotokoll

Die Motion der GPK des Ständerates verlangt, wie gesagt worden ist, eine Revision der Artikel 164 und 165 StGB. So sollen diese Tatbestände auch für Grossunternehmen gelten, die infolge ihrer systemrelevanten Grösse vom Staat finanziell unterstützt werden müssen.

Der Bundesrat lehnt die Motion im Wesentlichen aus zwei Gründen ab:

1. Die Gläubigerinteressen sind bei systemrelevanten Grossunternehmen, die vom Staat finanziell unterstützt werden müssen, gar nicht gefährdet. Ein Strafbedürfnis würde nur bestehen, wenn das Vermögen der Betroffenen geschädigt würde oder zumindest erheblich gefährdet wäre. Bei systemrelevanten Grossunternehmen, die durch eine staatliche Intervention vor dem Untergang bewahrt werden müssen, werden die Gläubiger in der Regel aber gerade nicht geschädigt. Und für den Fall, dass Gläubiger trotzdem am Vermögen [PAGE 107] geschädigt werden, bestehen nach geltendem Recht andere Strafbestimmungen; es braucht also keinen zusätzlichen Rechtsschutz.

2. Der Bundesrat will mit der laufenden Revision des Bankengesetzes in Zukunft ein Szenario wie im Herbst 2008 verhindern. Das ist jetzt eben die politische Antwort des Bundesrates; es ist also nicht nur eine juristische Begründung. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit nicht nichts getan, sondern er hat gehandelt. Er hat eine politische Antwort gegeben und mit der Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes, die am 22. Dezember 2010 in die Vernehmlassung geschickt worden ist, die Vorschläge der Expertenkommission "Too big to fail" aufgenommen. Durch verschärfte Anforderungen an systemrelevante Banken in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität, Risikodiversifikation und Organisation soll eine implizite Staatsgarantie in Zukunft ausgeschlossen werden.

Damit hat der Bundesrat dem Anliegen der Motionäre bereits Rechnung getragen. Er ist zum Schluss gekommen, dass wir, statt Änderungen im Strafgesetzbuch vorzunehmen, mit präventiven Massnahmen dafür sorgen sollen, dass es gar nicht so weit kommt, dass Unternehmen vom Staat finanziell unterstützt werden müssen. Das ist sinnvoller, günstiger und viel effizienter.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion der GPK-SR. Der Ständerat hat die vom Bundesrat aufgezeigte Problematik ja dann auch erkannt. Er hat es dann aber dem Nationalrat überlassen, den Handlungsbedarf nochmals zu überprüfen. Ihre vorberatende Kommission schlägt Ihnen nun eine neue Formulierung vor. Die Probleme, die der Bundesrat in der ursprünglichen Fassung der Motion festgestellt hat, sind aber nicht behoben worden. Auch hier gilt: Vorsorgen ist und bleibt günstiger als Nachbessern.

Deshalb muss Ihnen der Bundesrat auch die geänderte Motion zur Ablehnung empfehlen.