Niederberger Paul · Ständerat · 2010-09-23
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-23
Wortprotokoll
Wir haben tatsächlich hier noch eine Differenz zum Nationalrat, und zwar bei Artikel 57q, also bei den Ausführungsbestimmungen. Wir haben heute Morgen eine kurze Beratung und Beurteilung dieser Differenz vorgenommen. Tatsächlich kann man sich die Frage stellen, ob wir uns diesen Aufwand leisten sollen, eine Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat hin und her zu schieben.
Es geht aber um zwei Sachen. Erstens geht es darum, die Grundsatzfrage zu klären, wer für die Verabschiedung einer Verordnung zuständig ist. Ist es der Bundesrat, oder ist es das Parlament? Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass die Verabschiedung von Verordnungen Sache des Bundesrates, also der Exekutive, ist.
Zweitens geht es um den Inhalt. Schauen Sie bei Artikel 57q, worum es geht. Es geht um die Archivierung, um die Aufzeichnung und um die Aufbewahrung von Personendaten der Bundesverwaltung und der Gerichte. Es geht also nicht um ein Informationssystem. Es geht auch nicht um Daten des Parlamentes, es geht auch nicht um Daten der Öffentlichkeit. Wenn man jetzt diesen Inhalt anschaut, sollte man wirklich mit der Mehrheit Ihrer Kommission zum Schluss kommen, der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zuzustimmen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen dies mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 4.