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Rösti Albert · Nationalrat · 2013-12-11

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11

Wortprotokoll

Ich oute mich als Tourismusvertreter. Ich bin in einer Gemeinde aufgewachsen, die neben ein wenig Landwirtschaft praktisch vollumfänglich vom Tourismus lebt, nämlich in Kandersteg im Berner Oberland. Deshalb verstehe ich das Anliegen der Initiative sehr gut. Sie will bezüglich der Mehrwertsteuerdiskriminierung des Gastgewerbes durch eine Verfassungsbestimmung eine Gleichstellung der gastgewerblichen Leistungen mit den Take-away-Leistungen erreichen.

Der Tourismus, besonders das Gastgewerbe, ist eine sehr wichtige Branche in Städten und Agglomerationen, aber ganz besonders auch in den Berggebietskantonen, wo erst ein florierender Tourismus die notwendige Wertschöpfung bringt, damit die Täler ausreichend besiedelt bleiben. Diese Branche steht heute insgesamt unter einem starken Wettbewerbsdruck. Die Konkurrenz im Ausland schläft nicht, sie ist sehr aktiv und bietet auch gute Dienstleistungen. Mit dem aktuellen Frankenkurs, Sie kennen das Problem, ist diese Konkurrenz natürlich stark und direkt spürbar. Zusätzlich haben viele Gastgewerbebetriebe erheblichen Investitionsbedarf und sind auch von daher unter Druck.

Seit einigen Jahren kommt nun zusätzlicher Druck von den Take-away-Dienstleistern, die dem Gastgewerbe die Kunden streitig machen. Ich meine, dass die Take-aways sehr wohl eine direkte Konkurrenz darstellen und es nicht einfach eine andere Dienstleistung ist, die nachgefragt wird. Während in meiner Gemeinde, wenn zu Hause niemand kochen mochte, früher nur das Dorfrestaurant als Alternative blieb, habe ich heute die Wahl zwischen dem McDrive, der fünf Minuten entfernt ist, und einer Auswahl an Pizzas, die in Kürze nach Hause gebracht werden, oft auch noch zur Freude der Kinder. Ich will diese Dienstleistungen nicht etwa schlechtreden, sie haben ihre Berechtigung. Bei der Initiative geht es aber darum, jetzt gleich lange Spiesse zu schaffen.

Die Angleichung des Mehrwertsteuersatzes würde die Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Take-aways beseitigen, hätte aber gleichzeitig, wenn der Mehrwertsteuersatz für Leistungen des Gastgewerbes gesenkt wird, auch noch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der internationalen Konkurrenz zur Folge. Bei den heutigen Margen gehe ich sehr wohl davon aus, dass die Steuerreduktion an die Kunden weitergegeben würde, weil man so [PAGE 2126] zusätzliche Kunden anlocken möchte. Dies wäre ein grosses Zeichen für das Gastgewerbe und für die Tourismusregionen.

Ich nehme als Beispiel meine Region, weil ich sie am besten kenne, das Berner Oberland, eine Region mit über 200 000 Einwohnern. Das entspricht der Bevölkerungsgrösse Graubündens oder zwei Dritteln der Bevölkerungsgrösse des Kantons Wallis. Hier liegt die Wertschöpfung des Tourismus bei knapp einem Drittel des Bruttoinlandprodukts. In einzelnen Tourismusgemeinden beträgt der Anteil des Tourismus über 70 Prozent, in einigen Gemeinden ist er sogar höher als 90 Prozent. Diese Zahlen zeigen beispielhaft die Bedeutung dieser Branche für ganze Regionen, insbesondere für ländliche Regionen, die in den letzten fünf Jahren - das darf nicht vergessen gehen - einen zum Teil deutlichen Rückgang der Übernachtungszahlen hinnehmen mussten. Wenn die Zahl der Übernachtungen und die Umsätze weiter zurückgehen, führt das natürlich auch zu Steuerausfällen. Das könnte korrigiert werden; durch den Mehrumsatz wäre auch eine gewisse Kompensation der ausgefallenen Steuern möglich.

Es erstaunt mich - ich sage es noch einmal -, wenn gerade von sehr liberalen Kreisen bei Steuererleichterungen von Subventionen gesprochen wird. Ich denke, wenn das zutreffen sollte, müsste man die ökonomischen Lehrbücher umschreiben. Bei Steuererleichterungen bleibt letztlich mehr Geld in den Taschen der Unternehmen, das zum Wirtschaften verwendet werden kann, und das generiert wieder zusätzliche Einnahmen, zusätzlichen Umsatz und damit zusätzliche Steuern.

Natürlich ist bei der Ausgestaltung der Vorlage darauf zu achten, dass die Steuerausfälle verträglich ausfallen. Wenn ich aber sehe, wie schwer sich dieses Parlament mit der Ausgabendisziplin tut, denke ich, dass ein gewisser Druck gar nicht so abwegig ist. Zudem kann eine teilweise Senkung der Mehrwertsteuer bloss auf den Leistungen, die einem Take-away entsprechen, bei den knappen Margen im Gastgewerbe rasch zu einer Attraktivitätssteigerung und damit zu einer Umsatzsteigerung führen.

Im Interesse eines starken Schweizer Tourismus können wir heute mit einem Ja zu dieser Initiative ein Zeichen setzen.