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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2013-12-11

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Die Kernfrage, die sich bei dieser Initiative stellt, ist, ob überhaupt eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Take-aways und Gastronomie vorliegt, so wie das Gastrosuisse vorgibt und mit ihrer Initiative zu beheben gedenkt. Wir Grünliberalen haben hier unsere Zweifel. Wenn man insbesondere die Abendverpflegung betrachtet: Es ist wohl nicht der Fall, dass Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund von 5,5 Prozentpunkten Steuersatzunterschied entscheiden, ob sie im Restaurant essen gehen oder sich an einem Take-away-Stand verpflegen. Wir werden den Verdacht nicht los, dass es, wie so oft bei diesen Diskussionen, primär um eine Steuerreduktion für die betroffene Branche geht, was sich ja auch durch den direkten Gegenvorschlag zeigt, der von Gastrosuisse im Rahmen der Verhandlungen eingebracht wurde. Dieser verlangte, dass man das Gastgewerbe mit einem reduzierten Satz von 5,5 Prozent besteuern solle, und hätte 260 Millionen Franken an Mindereinnahmen in Kauf genommen.

Die Initiative will gastronomische Leistungen dem gleichen Satz wie jenem von Nahrungsmitteln unterstellen, obwohl es sich dabei nicht um lebensnotwendige Leistungen oder Güter handelt. Die Verteilungswirkungen wären sehr ungünstig. Entlastet würden Personen, die oft in Restaurants essen, also zum Beispiel Singles oder Politikerinnen und Politiker. Ich würde zweifelsohne zu den Profiteurinnen gehören. Belastet würden kinderreiche Familien. Kommt man zum Schluss, dass wirklich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, ist die einzige Lösung, die wir nach wie vor sehen und auch unterstützen würden, ein Einheitssatz, aber sicher nicht eine Ausnahmelösung, die Subventionierung einer einzelnen Branche.

Der Gegenvorschlag von Graffenried, der nun auf dem Tisch liegt, nimmt den von der Kommission verworfenen Gegenvorschlag wieder auf. Anstelle einer Unterscheidung zwischen vor Ort konsumierten Speisen und Speisen zum Mitnehmen, wie das heute der Fall ist, will der Gegenvorschlag die Abgrenzung mitten durch das Take-away ziehen, indem warme Take-away-Speisen neu zu 8 Prozent besteuert würden und nur noch für kalte Take-away-Speisen der reduzierte Satz von 2,5 Prozent gelten würde. Dieser Vorschlag verteuert primär die Take-aways und bringt dem Gastgewerbe nichts, wie verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer, u. a. auch Gastrosuisse, in der Vernehmlassung betont haben. Im Weiteren verletzt er durch die willkürliche steuerliche Ungleichbehandlung von Take-away-Angeboten das Gleichbehandlungsgebot. Es ist uns schleierhaft, wie man diesen Vorschlag nach den eindeutigen Vernehmlassungsergebnissen erneut lancieren kann. Die Initiative ist aufgrund der Verteilungswirkungen chancenlos. Es braucht hier keinen Gegenvorschlag. Es wäre wohl ehrlicher, wenn man als Tourismusvertreter einfach die Initiative unterstützen würde.

Diese Debatte wie auch unzählige andere zeigt einmal mehr auf, dass das System der Mehrwertsteuer in der Administration für die Unternehmen kompliziert ist, weil sich immer wieder Abgrenzungsprobleme stellen. Zur Behebung eignet sich einzig ein Einheitssatz oder der vollständige Ersatz der Mehrwertsteuer, sinnvollerweise durch eine Energiesteuer, wie das die Grünliberalen mit ihrer Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" fordern. Im Übrigen würden wir damit auch gleich dem Anliegen der Initianten Rechnung tragen: Die Gleichbehandlung wäre sichergestellt. Zudem erreichten wir als Nebeneffekt dasselbe wie mit dem Einzelantrag von Graffenried, nämlich, dass warme Speisen stärker besteuert würden als kalte.

Wir Grünliberalen empfehlen die Initiative aus den genannten Gründen nicht zur Annahme, lehnen einen Gegenvorschlag ab und empfehlen Ihnen wärmstens die Unterstützung der Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer".

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