Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-11
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-11
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen lehnt die Initiative von Gastrosuisse ab, obwohl wir das Grundanliegen nachvollziehen können. Die mit der Initiative verbundenen Steuerausfälle wären viel zu hoch.
Die Volksinitiative verlangt, gastgewerbliche Leistungen gleich zu besteuern wie Nahrungsmittel, mit Ausnahme alkoholischer Getränke. Im Visier haben die Wirte die Take-aways, denn da besteht eine Ungleichheit: Die Leistungen der traditionellen Gastronomie werden zu 8 Prozent besteuert, jene von Take-aways nur zu 2,5 Prozent, also wie Grundnahrungsmittel. Wir Grünen halten es nicht für richtig, gastgewerbliche Leistungen von Take-aways nur wie Lebensmittel zu besteuern.
Die Ernährungssituation ist heute eine andere als vor zwanzig Jahren. Viele Menschen müssen sich auswärts verpflegen, und zahlreiche Betriebe tragen dieser Situation mit neuen Angeboten Rechnung. Ihre Angebote unterscheiden sich kaum vom Angebot des Gastgewerbes: Take-aways bieten heute gastgewerbeähnliche Produkte an. Allerdings stehen sie für eine eher schnelle Verpflegung, während Restaurants in der Tendenz eher gepflegt sind; eine neue Bewegung, die sich in diesem Bereich ausbreiten kann, ist Slow Food. Vor allem am Mittag sind die ungleichen Wettbewerbsverhältnisse von Restaurants und Take-aways ein Problem. Dieses Problem möchten die Restaurants verständlicherweise beheben.
Formell wäre eine Angleichung auf verschiedenen Wegen und auf verschiedenen Steuerniveaus möglich. Der Bundesrat zeigte im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Mehrwertsteuerrevision einen Weg, und zwar mit einer Angleichung auf der Basis des unteren Mehrwertsteuersatzes von 2,5 Prozent. Allerdings lehnte er diesen Weg selbst ab; dass die damit verbundenen Steuerausfälle auf mehr als 700 Millionen Franken geschätzt wurden, zeigt warum. Beide Kammern und auch wir Grünen teilten die Auffassung des Bundesrates: Die ursprünglich vom Parlament bestellte Vorlage wurde abgelehnt.
Eine kompensatorische Erhöhung des unteren Mehrwertsteuersatzes kommt aus sozialpolitischen Gründen nicht infrage. Deshalb beantragt unsere Fraktion, auch die Motion Hess Hans 04.3655 abzulehnen.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates unternahm danach den Versuch eines indirekten Gegenvorschlages mit einer Angleichung der Take-away-Besteuerung an das Niveau des Normalsatzes von 8 Prozent. Der Ihnen heute vorliegende Einzelantrag von Fraktionskollege von Graffenried lautet inhaltlich genau gleich. Die Unterscheidung von warmen und kalten Nahrungsmitteln, die darin enthalten ist, geht auf eine Empfehlung der Verwaltung zurück und ist in England steuererprobt, wie wir in der Kommission erfahren haben. Zwar würden nicht alle Probleme gelöst, sie würden aber gegenüber dem Ist-Zustand erheblich vermindert. Die Umsetzung ergäbe laut Schätzungen der Steuerverwaltung einen Steuermehrertrag von 60 Millionen Franken, was allerdings nicht das Ziel des Antrages ist.
Die Mehrheit der Kommission unterstützte zuerst diese Lösung, auch weil sie damit rechnen durfte, dass die Volksinitiative dann zurückgezogen würde. So fand das Projekt auch in der WAK-SR eine Mehrheit. Das Echo in der darauffolgenden Vernehmlassung war jedoch - vorsichtig gesagt - durchzogen. Vor allem musste die Kommission erkennen, dass Gastrosuisse den indirekten Gegenvorschlag nun ablehnte - ja, der Verband lancierte zusätzlich zu seiner eigenen Initiative noch einen direkten Gegenvorschlag! Das ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Initiativrechts! Wann haben Initianten je einen direkten Gegenvorschlag zu ihrer eigenen Volksinitiative gemacht? Im Ergebnis stand die [PAGE 2122] Kommission dann nicht mehr zum indirekten Gegenvorschlag. Der Einzelantrag von Graffenried gibt dem Rat nun die Chance für eine Korrektur.
Die Idee des von den Initianten eingebrachten direkten Gegenvorschlages wurde in der Kommission zwar aufgenommen, aber von der Mehrheit klar verworfen. Beantragt waren eine Angleichung der Besteuerung von Gastronomie und Beherbergung auf dem Niveau von 5,5 Prozent und damit eine obligatorische Volksabstimmung. Auch das hätte massive Steuerausfälle zur Folge. Hotelleriesuisse war und ist zudem damit gar nicht einverstanden. Wir Grünen würden diese Idee heute wie später ablehnen.
Damit ist die Situation nun so, dass die Volksinitiative trotz aller Bemühungen allein dasteht. Die ernsthaften Bemühungen der vorberatenden Kommission blieben ohne Erfolg, nicht zuletzt, weil die Initianten letztlich nicht konstruktiv mitarbeiteten. Mit dem Gegenvorschlag zu ihrer eigenen Initiative diskreditierten sie ihr eigenes Volksbegehren.
Wir Grünen empfehlen, dies mit der Mehrheit der Kommission, die Initiative zur Ablehnung. Hingegen beantragen wir, den Einzelantrag von Graffenried anzunehmen. Er zeigt den vernünftigsten Weg aus einer unbefriedigenden Situation auf.