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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich habe mich bei der Eintretensdebatte schon zur Problematik Eigenverbrauch und Auswirkungen auf das Netz geäussert. Die Kommission hat eine Eigenverbrauchsregelung vorgeschlagen, die bewirkt, [PAGE 301] dass sich der Eigenverbraucher nur im Umfang seines Strombezugs an den Netzkosten beteiligen muss. Dabei wird eben tatsächlich nicht berücksichtigt, dass umgekehrt das Netz, das ja die produzierte Menge Strom transportieren muss, jederzeit in der Lage sein muss, den gesamten Strombedarf von Eigenverbrauchern zu decken, also auch dann, wenn eben z. B. wegen fehlender Sonne kein Rückgriff auf selbstproduzierten Solarstrom möglich ist. Das ist ein Problem; es ist auch in der Branche anerkannt. Wir sind aber noch nicht so weit, um die Frage zu beantworten, wie wir es lösen können.

Es wäre, gerade im Bereich des Solarstroms, nicht fair, wenn der Eigenverbraucher im Sommer, wo wir ja eben kein Problem haben, vom Netzbetreiber verlangen könnte, er müsse seinen Strom abnehmen, er müsse ihn entschädigen, während der Netzbetreiber im Winter dem Eigenverbraucher Strom liefern müsste, wenn dieser Strom beziehen möchte, ihm dafür aber keinen Zusatztarif verrechnen könnte und der Eigenverbraucher damit keine Zusatzkosten hätte. Insofern ist es aus Sicht der Netzbetreiber, die mit dieser Problematik umgehen müssen, so, dass sie die Produktion auch dann sicherstellen, gewährleisten, finanzieren müssen, wenn diese saisonalen Effekte durchschlagen. Dieses Problem ist noch nicht gelöst. Wir meinen daher, dass das Anliegen vertieft angeschaut werden sollte.

Der Einzelantrag Gasche hat aber auch seine Mängel. Ich lege jetzt einmal einen Mangel dar: Man muss das System verstehen, auf dessen Grundlage das Netznutzungsentgelt überhaupt berechnet wird. Wir haben heute etwa 720 Netzeigentümer. Alle geben jährlich ihre Netznutzungstarife bekannt, und der Regulator - die Elcom - prüft, ob diese Anträge der Netzbetreiber korrekt sind, und er bestätigt das jedes Jahr. Nicht der Bundesrat, sondern die Elcom ist zuständig für die Festlegung der Netznutzungstarife. Wenn Herr Nationalrat Gasche mit seinem Einzelantrag diese Kompetenz dem Bundesrat zuweist, ist das deshalb klar systemfremd. Das würde so weder funktionieren, noch hätte der Bundesrat - Entschuldigung! - den nötigen Sachverstand. Es braucht eine ganze Administration, um diese Tarife festzulegen. Das, Herr Gasche, ist in Ihrem Antrag falsch.

Die zweite Problematik: Ich habe es schon gesagt: Wenn wir einen Markt für Strom hätten, dann wäre es gemäss Marktlogik ja so, dass im Sommer, wenn wir eigentlich eine Überproduktion haben, der Preis nach unten ginge. Im Winter hätten diejenigen, die dann produzieren, bessere Preise. Das wäre eigentlich das, was man sich auch als Konsument wünschen würde. Dann wäre jede Energiequelle mit ihren Stärken und Schwächen in einem System kongruent abgebildet. So weit sind wir noch nicht.

Ich habe auch die Speicherung erwähnt. Diese müsste auch einen Marktpreis haben, weil wir alle daran interessiert sind, dass Strom, der im Sommer überproduziert wird, im Winter abgerufen werden kann. Das wäre genial. Auf diesem Gebiet wird geforscht. Ich glaube, hier zeichnen sich auch Lösungen ab. Das müsste der Zustand des Abgeltungssystems sein. Im Antrag Gasche geht es ein bisschen in diese Richtung. Wie ich schon gesagt habe, sind wir insbesondere mit Swissgrid, mit der Elcom und mit den verschiedenen produzierenden Branchen in Kontakt, wie wir das besser abbilden könnten - nicht nur für die Eigenverbraucher, sondern eben generell.

Ich habe mich hierzu schon geäussert: Wenn Sie diesem Antrag jetzt zustimmen wollen, dann muss der Ständerat das ja auch tun. Sie können sich gar keine Differenzen leisten, sonst ist Ihr ganzes Konstrukt nicht per 1. Januar 2014 in Kraft. Das ist Ihr Risiko. Ich meine, wir kommen im Herbst sowieso mit einer Regelung, wenn wir all diese Gespräche geführt haben. Deshalb empfehle ich Ihnen, diesen Einzelantrag - wenn er nicht zurückgezogen wird - halt als Prüfungsauftrag entgegenzunehmen. Ich kann ihn so nicht unterstützen. Wir sind noch nicht so weit. Der Antrag hat Mängel. Es ist immer ein bisschen schwierig, wenn man ein anerkanntes Problem aufnimmt und dazu politische Beschlüsse fasst, die Sache aber an sich noch nicht spruchreif ist.