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Niederberger Paul · Ständerat · 2012-03-14

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14

Wortprotokoll

Ihre Geschäftsprüfungskommission hat am 27. Januar 2012 den Jahresbericht einstimmig genehmigt. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über die Tätigkeit im Jahr 2011. Herr Hess und Herr Hêche werden dann noch vertieft auf einige Bereiche eingehen, und Kollege Janiak wird den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation erläutern.

Im Jahr 2011 wurden der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) keine neuen Evaluationsaufträge erteilt. Bis Ende der Legislatur wollte man nämlich die beschlossenen Evaluationen beenden und in den Kommissionen behandeln. Dieses Ziel konnte weitgehend erfüllt werden. Zwei Evaluationen wurden auf Stufe PVK wohl abgeschlossen, sie können jedoch von der GPK erst im Jahr 2012 behandelt werden. Es handelt sich um die Praxis des UVEK in der Steuerung von Post, Swisscom und SBB sowie um die Praxis des EDI in der Steuerung der Sozialversicherungen.

Die Änderung des Parlamentsgesetzes trat per 1. November 2011 in Kraft. Die GPK erhalten zur Wahrnehmung ihrer Oberaufsichtsfunktionen einen verbesserten Zugang zu den Akten des Bundesrates. Die Auskunftspflicht gegenüber den Aufsichtskommissionen und ihren Delegationen sowie gegenüber den parlamentarischen Untersuchungskommissionen gilt auch für Personen, die den Bundesdienst bereits verlassen haben.

Folgende Themen wurden im Berichtsjahr behandelt: Der Schlussbericht über das Verhalten der Behörden in der Finanzkrise und bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die Vereinigten Staaten wurde im Mai 2010 veröffentlicht. Im Juli 2011 hat die GPK die Stellungnahme des Bundesrates zu den neunzehn Empfehlungen, den zwei Postulaten und den fünf Motionen beurteilt. Ein Teil der parlamentarischen Vorstösse wurde vollumfänglich unterstützt und umgesetzt, ein Teil wurde nur teilweise umgesetzt. Zu einer Motion und einem Postulat wird sich die GPK zu einem späteren Zeitpunkt noch äussern. Zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zu deren Wirkungen wird sich der Bundesrat Anfang dieses Jahres äussern. Die Untersuchung über Meldepflichtverletzungen gemäss Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel ist abgeschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Nachkontrolle durchgeführt werden.

Ebenfalls beschlossen wurde die Evaluation über die strategische Führung und das Aufgaben- und Ressourcenmanagement in der Eidgenössischen Zollverwaltung. Ein Postulat zur Überprüfung des Mindestbestands des Grenzwachtkorps im Schengen-Bundesbeschluss hat der Bundesrat positiv beantwortet. Er wird eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Die Überprüfung der Rechtmässigkeit und Angemessenheit des Verfahrens bei der Neufestsetzung der Labortarife ist noch nicht abgeschlossen und wird im Jahr 2012 weiterbearbeitet.

Die Aufzählung der Evaluationen liesse sich fortsetzen; ich verzichte darauf. Im Berichtsjahr wurden dreizehn weitere Evaluationen abgeschlossen, teilweise wird dann in ein bis zwei Jahren eine Nachkontrolle durchgeführt. Mit acht Evaluationen wird sich die GPK nach der Stellungnahme des Bundesrates im Jahre 2012 befassen.

Dank der Durchführung von Evaluationen und Inspektionen und daraus abgeleiteten Empfehlungen, Postulaten und Motionen konnte die GPK einen Beitrag zur Verbesserung des politischen Handelns und zur Behebung von festgestellten Mängeln leisten.

Sie haben vielleicht bemerkt, dass in der Eingangshalle vor dem Café Vallotton Informationstafeln stehen. Diese weisen darauf hin, dass die PVK ihr 20-Jahr-Jubiläum gefeiert hat. Ich gratuliere der PVK zu diesem Jubiläum. Es stehen jetzt auch Personen dort bereit, die allfällige Fragen beantworten würden. Die PVK unterstützt die parlamentarische Oberaufsicht und ist das Kompetenzzentrum der Bundesversammlung für Evaluationen. Die PVK handelt ausschliesslich im Auftrag der Kommissionen und ist unabhängig. Sie überprüft mit wissenschaftlichen Methoden die Konzeption, Umsetzung und Wirkung der Massnahmen des Bundes. Sie besteht aus einem Team von sechs festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; insgesamt stehen 4,3 Stellen zur Verfügung. Sie kann zur Erfüllung ihres Auftrages externe Experten beiziehen. Wie die GPK verfügt auch die PVK über weitreichende Informationsrechte.