Janiak Claude · Ständerat · 2012-03-14
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Ich werde mich jetzt nicht zu dieser Differenz äussern, sondern ich möchte einfach zuhanden der Materialien eine Frage an die Frau Bundesrätin stellen. Wenn Sie die Botschaft auf Seite 8184 anschauen - es geht da um die Herausgabe von Unterlagen durch Anwälte -, dann lesen Sie dort im zweiten Absatz etwas zu den Einschränkungen. Man könnte meinen, dass das Privilegium, dass man die Sachen nicht herausgeben müsse, sich auf Abklärungen im Vorfeld eines Verfahrens beschränke. Das würde der heutigen Praxis widersprechen, denn diese Einschränkung ist ungerechtfertigt, weil in der Praxis eine rechtliche Beratung häufig auch ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens stattfindet. Meine Frage an die Frau Bundesrätin: Bleibt es bei der jetzigen Praxis, sodass in den Schutzbereich nicht nur Unterlagen aus dem Vorfeld eines Verfahrens fallen, sondern sämtliche Unterlagen, die ein Anwalt in [PAGE 222] Ausübung seiner Tätigkeit bei einem konkreten Mandat produziert? Das war die geltende Praxis bis jetzt. Wenn man die Botschaft liest, könnte man meinen, dass es da eine Einschränkung geben könnte.