Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-14
Wortprotokoll
Es ist gesagt worden: Die Formulierung der Mehrheit ist vom Verband der Industriepatentanwälte in der Schweiz vorgeschlagen worden. Der Verband hatte ja seine Besorgnis darüber ausgedrückt, dass der Entwurf des Bundesrates die Möglichkeiten von Schweizer Patentanwälten einschränken könnte. Aus Sicht des Bundesrates ist diese Besorgnis aber wirklich unbegründet.
Der Sprecher der Minderheit hat es gesagt: Der Entwurf des Bundesrates schränkt das Berufsgeheimnis der Patentanwälte nicht ein. Ob und in welchem Umfang ein Berufsgeheimnis in einem Prozess einer behördlichen Aktenedition oder einer Beschlagnahme entgegengehalten werden kann, das bestimmt sich nach dem anwendbaren Prozessrecht. Heute können sich in einem Zivilprozess nur die Patentanwälte selber auf ihr Berufsgeheimnis berufen; ihre Korrespondenz, die sich beim Korrespondenzpartner befindet, ist nicht geschützt. Nach dem Entwurf des Bundesrates soll diese Korrespondenz in Verfahren vor dem Bundespatentgericht neu ebenfalls geschützt sein, sofern der Patentanwalt zur Vertretung vor Gericht befugt ist.
Herr Ständerat Bischof hat es erwähnt: Wenn man hier die Anwendbarkeit ausweiten und auch andere Berufsgattungen einbeziehen möchte, dann muss man das im Rahmen des Unternehmensjuristengesetzes tun. Sie wissen, dieses Gesetz ist hängig. Aber im vorliegenden Gesetz ist die Frage sicher nicht zu klären oder zu regeln. Es ist nicht nur der falsche Ort; die Frage stellt sich hier gar nicht. Für Patentanwälte ohne Vertretungsbefugnis rechtfertigt sich eine Gleichstellung mit Rechtsanwälten nicht, und ich bitte Sie wirklich, das jetzt nicht plötzlich in diesem Gesetz so zu regeln.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit würde, wegen der Verschiebung der Regelung in die Zivilprozessordnung, dazu führen, dass Korrespondenz mit Patentanwälten in sämtlichen Zivilprozessen geschützt wäre, dass der Patentanwalt aber trotzdem zur berufsmässigen Vertretung vor Gericht berechtigt sein müsste, daran hält die Mehrheit ja ebenfalls fest. Deshalb würde mit dem Antrag der Mehrheit für die Industriepatentanwälte bzw. für ihre Klienten überhaupt nichts erreicht. Umgekehrt muss ich aber zu bedenken geben, dass die Formulierung der Mehrheit unter Umständen zu Unklarheiten in der Rechtsanwendung führen könnte, und das sollten wir aus Sicht des Bundesrates unbedingt vermeiden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat und Ihrer Kommissionsminderheit zu folgen.