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Allemann Evi · Nationalrat · 2013-11-27

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-27

Wortprotokoll

Der Einsatz der Armee zum Schutz der Botschaft in Tripolis hat am 1. Februar 2012 begonnen und wurde seither einmal verlängert, und zwar bis Ende Januar 2014. Sowohl der Grundsatzentscheid als auch die erste Verlängerung wurden grossmehrheitlich befürwortet. Die Sicherheitslage in Libyen hat sich nicht wesentlich verbessert. Deshalb gelten die damaligen Argumente - man mag es bedauern - mehr oder weniger auch noch heute.

Die Weiterführung des Einsatzes führte in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission zu keinen grossen Diskussionen. Eine grosse Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, auf den Bundesbeschluss einzutreten und die Vorlage gutzuheissen. In der Kommission wurden keine anderslautenden Anträge gestellt. Konkret hat die SiK mit 21 zu 1 Stimmen beschlossen, den Bundesbeschluss anzunehmen. Als Kommissionssprecherin bitte ich Sie ebenfalls um Zustimmung.

Die Sicherheitslage in Libyen bleibt insgesamt angespannt. Art und Stärke der Bedrohungen sind je nach Region sehr verschieden. Gewisse Milieus verfügen immer noch über ein grosses Schadenspotenzial. In Libyen sind auch wachsende Kriminalität sowie sich häufende Gewalt gegen Frauen festzustellen; das sind weitere Bedrohungsformen. Sie nehmen in der Hauptstadt wie auch im übrigen Land zu. Die ausländischen Vertretungen sind nach wie vor mit echten Bedrohungen konfrontiert.

Auf die Umwälzungen in Nordafrika hat auch der Bundesrat reagiert und entschieden, das Schweizer Engagement in Nordafrika substanziell auszubauen. Das Nordafrika-Programm der Schweiz für den Zeitraum 2011-2016 berücksichtigt die Prioritäten vor Ort und konzentriert sich auf drei Schwerpunkte. Es sind dies die demokratische Transition und die Menschenrechte, die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung, die Migration und der Schutz verletzlicher Personen, Gruppen und Minderheiten. Libyen befindet sich in einer entscheidenden Phase der Demokratisierung. Für ein erfolgreiches Fortführen dieses Prozesses ist die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft erforderlich.

Die Schweiz ist in Libyen wie gesagt mit verschiedenen Projekten präsent, welche ohne Botschaft in Tripolis gefährdet wären. Wie die Schweizer Botschaften in den anderen Ländern Nordafrikas ist die Botschaft in Tripolis integraler Bestandteil des Nordafrika-Programms, das den Auftrag des Bundesrates, das Engagement der Schweiz in dieser Region zu verstärken, konkretisiert. Über die politischen, wirtschaftlichen und kommerziellen Aspekte hinaus sieht dieses Engagement auch Aktivitäten im Bereich der menschlichen Sicherheit und früher auch im Bereich der humanitären Hilfe vor. Diese Arbeit jetzt auf halbem Weg abzubrechen wäre unsinnig und unverständlich.

Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 21 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Vorlage gutzuheissen. Der Rückweisungsantrag Müller Geri lag der Kommission nicht vor. [PAGE 1838]

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