Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Wenn ich so zuhöre, stelle ich fest: Wir sind wieder ein bisschen im Bereich von Glaubenskriegen und Grabenkämpfen "öffentlicher Verkehr und Strasse". Darum geht es nicht. Es geht um einen Planungsgrundsatz, und man muss sich immer vor Augen halten, dass gerade im ländlichen Raum der öffentliche Verkehr auf der Strasse stattfindet, wie Herr Grunder zum Beispiel zu Recht betont hat. Im ländlichen Raum haben wir das Postauto und die Busse auf der Strasse. Deshalb ist hier nicht eine generelle Bevorzugung der Schiene die Regel, sondern ein Angebot für diejenigen Personen, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind.
Auch für den Bundesrat war von Anfang an klar, dass nicht gefordert werden soll, dass überall dort, wo heute bereits Bauzonen ausgeschieden sind, künftig auch ein Angebot des öffentlichen Verkehrs bereitgestellt wird. Es geht um die neuen und künftigen Bauzonen, wo zum bestehenden oder ohnehin vorgesehenen öffentlichen Verkehr als Planungsgrundsatz vermehrt eine Tendenz unterstützt werden soll. Der Ständerat hat das mit seiner Formulierung treffend aufgefangen. Er hat insbesondere auch mit dem Wort "schwergewichtig" darauf hingewiesen, dass das nicht flächendeckend die Regel sein kann, aber überall dort, wo es Sinn macht. Das deckt sich mit den Bestrebungen des Bundesrates, den Akzent bei der Erschliessung verstärkt auf den öffentlichen Verkehr zu legen. Die Siedlungsentwicklung soll primär dort erfolgen, wo die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr bereits die entsprechende Qualität aufweist.
Es versteht sich von selbst, dass auch eine Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr vorhanden sein muss. Es wird immer Bauzonen an Orten geben, die mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schlecht erschlossen sind. Dieser Realität kann man sich nicht verschliessen. Gleichwohl sollte im Wortlaut der Bestimmung eben deutlich gemacht werden, dass dem öffentlichen Verkehr bei der Siedlungsplanung die nötige Bedeutung beigemessen wird. Gemäss der vom Nationalrat beschlossenen Formulierung wäre diesem Planungsgrundsatz aber auch dann bereits Genüge getan, wenn die fraglichen Gebiete ausschliesslich durch das öffentliche Strassennetz erschlossen wären. Dann könnte jeglicher Anreiz entfallen, diese Gebiete auch mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen. Diese reine Alterität einer angemessenen Erschliessung "durch das öffentliche Verkehrs- oder Strassennetz" erachtet der Bundesrat als problematisch. Mit einer solchen Formulierung, an der eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission festhalten möchte, würde gerade vor dem Hintergrund, dass wir hier einen möglichst griffigen Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative schaffen wollen, wohl ein falscher Akzent gesetzt. Der Ständerat hat nach unserer Auffassung einen tragfähigen Kompromiss gefunden.
Ich bitte Sie daher, sich auch im Sinne der Differenzbereinigung hier der Minderheit und damit dem Ständerat anzuschliessen.