Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-03-01
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-01
Wortprotokoll
Wir sprechen über die Grundsätze der Erschliessung bei der Ausscheidung von Bauzonen. Die Geschichte dieser Bestimmung in dieser Vorlage ist die folgende: Der Bundesrat wollte in diesem Artikel eine stärkere Ausrichtung auf den öffentlichen Verkehr im Sinne des Gegenvorschlags zur Landschafts-Initiative erreichen. Dem Ständerat ging dann der Entwurf des Bundesrates zu weit, und er hat ihn etwas abgeschwächt. Im Nationalrat wurde die Diskussion auf einer eigentlich anderen Ebene geführt, wonach die Erschliessung eben nicht nur über den öffentlichen Verkehr, sondern auch über die Strasse erfolgen soll und kann, wobei auch der öffentliche Verkehr den Strassenraum gebrauchen kann. Der Ständerat hat dann versucht, einen Zwischenweg zu finden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat diese Bestimmung noch einmal intensiv diskutiert. Es kam heute etwas der Eindruck auf, dass ein versteckter Krieg zwischen Schiene und Strasse geführt werden soll - dies ist aber nicht der Fall. Der Fall ist vielmehr, dass es eine unterschiedliche Einschätzung dieser Frage gibt, wenn es um urbane und ländliche oder sogar Streusiedlungsgebiete geht. Für die Kommission ist es eigentlich klar, dass in urbanen Gebieten wie bisher die Voraussetzung gelten soll, dass es eine Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr gibt und dass es natürlich schon eine Strassenerschliessung gibt. Die Mehrheit der Kommission hat hingegen Bedenken, dass mit der bisherigen Formulierung eine für ländliche Gebiete zu starke Vorschrift bezüglich des öffentlichen Verkehrs entstehen könnte, ein zu dichter Fahrplan verlangt würde, womit eine Ausscheidung von Bauzonen schwieriger oder gar nicht mehr möglich wäre. So entstünden enorme Kosten für das Gemeinwesen. Daher beantragt die Kommissionsmehrheit eine Abschwächung der Bestimmung, indem sie in ihrer Fassung erwähnt, dass auch eine allfällige Strassenerschliessung in diesem Bereich ausreichend sei. Diese Bestimmung betrifft also primär die urbanen Gebiete, die gewisse Probleme haben, die man auch kennt.
Was man aber klar festhalten muss, damit auch keine Missverständnisse aufkommen: Der Kommission ging es nicht darum, bezüglich Erschliessungsqualität die bisherigen RPG-Artikel mit der Erwähnung der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr abzuschwächen. Es ist klar nicht die Meinung, dass diese Bestimmung als Entweder-oder interpretiert werden kann. Es ist also nicht gemeint, dass die Erschliessung nur die Strasse oder nur den öffentlichen Verkehr betreffen soll. Das würde nämlich auch den Umkehrschluss zulassen, dass nur eine Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr genügend wäre. Wir wissen aber alle, dass das in keinem Gebiet der Fall ist und dass es immer eine Strasse braucht, da dort ansonsten der öffentliche Verkehr nicht verkehren könnte.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, an Ihrem Beschluss festzuhalten, in welchem die beiden Erschliessungsmöglichkeiten erwähnt werden. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen. Die Kommission hat mit einem sehr knappen Entscheid von 13 zu 12 Stimmen beschlossen, an unserem Beschluss festzuhalten.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, an unserem Beschluss festzuhalten.