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Killer Hans · Nationalrat · 2012-03-01

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-01

Wortprotokoll

Hier noch die Meinung der SVP-Fraktion: Wir sind der Meinung, bei diesem Artikel sollte man bei der Mehrheit bleiben.

Es ist so, wir können keine Differenz feststellen zu den Äusserungen, die wir heute Morgen hier zu diesem Artikel gehört haben. Die Initiative geht weniger weit als dieser Absatz 1bis von Artikel 15, der jetzt vom Ständerat so formuliert ist: "Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren." Das ist in der Initiative nicht so enthalten, und wir sind der Meinung, das sei unnötig. Warum sollen wir Bauzonen, die aus heutiger oder künftiger Sicht zu gross sind, reduzieren und Entschädigungen bezahlen, im Wissen, dass wir sie in einigen Jahren wieder brauchen? Warum sollen wir heute auszonen, Grundeigentümer für planerische Fehler der Behörden bestrafen und in zehn oder fünfzehn Jahren wieder einzonen und Mehrwertabgeltungen einfordern?

Es gibt einfach keine Ausweitungen mehr, das ist doch die Konsequenz, wenn wir der Mehrheit folgen. Es gibt keine Einzonungen mehr, bis der offiziell geforderte gesetzliche Status erreicht ist.

Ich wiederhole gerne, was wir an dieser Stelle auch schon gehört haben: Dieser Artikel bestraft jene Kantone, die ihre raumplanerischen Aufgaben gelöst haben und keine überdimensionierten Bauzonen rechtskräftig gemacht haben. Er bestraft jene, die sich konform verhalten haben. Ausserdem ist zu befürchten, dass es unendliche Verfahren gibt - Gesetzgebung, Einsprachen, Gerichtsverfahren - zur Frage: Welche Parzellen müssen warum in welchem Umfang ausgezont werden?

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.