Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-03-01
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-01
Wortprotokoll
Wir diskutieren jetzt eigentlich eine Ergänzung zum Kernstück der Vorlage. Für die einen scheint das ein Schicksalsparagraf zu sein, die anderen sind der Meinung, es gehe um Semantik. Die Bundesrätin hat ausgeführt - und dem schliesst sich die Kommissionsmehrheit an -, dass wir hier im Wesentlichen über Semantisches sprechen, dass die Unterschiede im Prinzip sehr gering sind. Während der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission faktisch eine implizite Reduktion der Bauzonen vorsehen - mit dem neugefassten Artikel 15, mit den neu dazugekommenen Absätzen -, wollen die Minderheit der Kommission und der Ständerat eine explizite Reduktion der Bauzonen ins Gesetz schreiben. Die beiden Resultate sind absolut vergleichbar. Die Bundesrätin hat das konkret aufgeführt.
Ganz kurz noch einmal, warum dies so ist: Wir haben heute in Artikel 15 Buchstabe b eben eine sehr offene Regelung. Sie lautet: "... innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird" - und damit Schluss. Die Kantone haben dies bisher unterschiedlich ausgelegt und eben auch mit Bauzonen für 30 Jahre noch erfüllt. Heute ist klar - auch mit der Formulierung der Mehrheit -: Es ist eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen Raumplanungsrecht. Insbesondere die Präzisierungen und die höheren Anforderungen in den Absätzen 2ff. gemäss Fassung des Bundesrates und der Mehrheit werden eben implizit ebenfalls dazu führen, dass überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind. Man überlässt den Kantonen hier aber mehr Spielraum.
In diesem Sinne ist die Mehrheit Ihrer Kommission klar der Meinung, dass der Beschluss des Ständerates in seiner Formulierung zu weit gefasst ist und dass die implizite Formulierung des Bundesrates genügt. Die Kommission bittet Sie mit 14 zu 10 Stimmen, der Fassung von Bundesrat und Mehrheit zuzustimmen.