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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-03-01

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-01

Wortprotokoll

Die zum Teil überdimensionierten Bauzonen sind auch darauf zurückzuführen, dass es trotz vorhandener Nachfrage oftmals nicht gelingt, die Grundeigentümer zur Veräusserung des eingezonten Baulandes und damit zur Bebauung zu bewegen. Ich muss Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Das ist ein echtes Problem. Es ist daher richtig, wenn die Kantone den zuständigen Planungsbehörden im kantonalen Recht Instrumente zur Verfügung stellen, mit denen im Bedarfsfall die Nutzung des Baulandes flüssiger gemacht werden kann. Welche Fristen dabei [PAGE 138] vernünftigerweise gesetzt werden, sollen die Kantone selber beurteilen und bestimmen können. Die Kantone sind auch frei, die ihnen richtig erscheinenden Rechtsfolgen vorzusehen. Das ist richtig so. Denn die Haltung zur Eigentumsgarantie und zur Frage der individuellen Verfügungsgewalt über das Eigentum wird nicht überall gleich beantwortet. Schliesslich bleibt es der Kompetenz der Kantone und Gemeinden überlassen, ob sie im Einzelfall tatsächlich eine Überbauungsfrist setzen und bei deren Nichteinhaltung Massnahmen anordnen wollen.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher die Kommissionsmehrheit und damit die Fassung des Bundesrates.

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