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Grunder Hans · Nationalrat · 2012-03-01

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-01

Wortprotokoll

Der Beschluss des Ständerates und der Antrag der Mehrheit der Kommission sehen in Absatz 3 Buchstabe a ja vor, dass ohne Ersatzaufforstung gerodet werden kann, wenn der Wald nicht älter als 30 Jahre ist. Der Minderheitsantrag unterscheidet sich davon nur dadurch, dass wir dort verlangen, dass diese Frist 40 Jahre statt 30 Jahre sein soll. Warum? Es geht darum, dass die Flexibilität auch hier etwas erhöht wird und dass der Wald, wenn er 40 Jahre alt ist, nach den Kriterien des Forstgesetzes ganz eindeutig auch viel besser definiert und festgestellt werden kann. Damit erreichen wir eine Vereinfachung der Waldfeststellung und leisten ganz sicher - das auch an die Adresse der FDP-Fraktion - einen Beitrag zu weniger Bürokratie.