Lexipedia

AB 139640

Gasser Josias F. · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Die Grünliberalen unterstützen ganz klar die Minderheit, das heisst, wir sind für die Zulassung der Atemalkoholprobe.

Warum? Rund 13 Prozent der schweren Unfälle sind alkoholbedingt. Hier haben wir also klaren Handlungsbedarf. Und jetzt ist als erster Punkt entscheidend: Für die Unfallprävention - das ist unbestritten - ist die Häufigkeit der Kontrollen der entscheidende Faktor; das können wir im eigenen privaten Leben selbst nachvollziehen. Die Kontrolldichte in der Schweiz beträgt rund 6 Prozent, während sie in Frankreich 14 Prozent und in Finnland sogar über 30 Prozent beträgt. Wenn wir die Kontrollhäufigkeit erhöhen wollen, brauchen wir effiziente, kostengünstige Verfahren. Dafür haben wir diesen Atemalkoholtest, der die Kontrollhäufigkeit massiv erhöhen würde; die BfU spricht von rund hunderttausend zusätzlichen Kontrollen, die bei gleichem Polizeiressourceneinsatz möglich wären. Allein aufgrund dieser Tatsache muss ich sagen: Wer keine erhöhte Kontrolltätigkeit will, der bekämpft den Atemalkoholtest; das finde ich nicht verantwortlich.

Es gibt - zweiter Punkt - verlässliche Atemalkohol-Messgeräte, die beweissicher sind, daran möchte ich nicht weiter herumdeuteln. Wir haben internationale Normen für das Messwesen. Wer das anzweifelt, wenn diese Normen erfüllt sind, müsste sich doch in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen Gedanken machen, was Messungen, Messnormen und Messgeräte überhaupt noch taugen. Sie sind vom Bundesamt für Metrologie zugelassen, auch eben als Beweismittel. Dann - das wurde auch schon ausgeführt -: Die entsprechenden Koffer sind nicht grösser als ein Aktenkoffer. Die Anschaffung kostet natürlich etwas. Hier ist aber auch entscheidend, dass sie weitgehend verursachergerecht finanziert wird, nämlich über Bussen und Abgaben. Und was ganz entscheidend ist: Durch den Wegfall der teuren Analysen werden jährlich rund 7 Millionen Franken eingespart.

Nun zum dritten Punkt: Über den wissenschaftlichen und gerichtsmedizinischen Streit über die beiden Verfahren betreffend ihre Eignung als Kennwert zum Nachweis der Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit und über die Rechtssicherheit und Beweisfähigkeit will ich mich nicht weiter auslassen. Hier dürfen wir doch einfach nicht herumdeuteln. Es gibt sogenannt wissenschaftliche Beweise und Befunde auf beiden Seiten. Tatsache ist doch, dass die Geräte internationalen Standards entsprechen. Jeder mit dem Atemalkoholtest Geprüfte, potenziell Fahrunfähige muss den Test schriftlich bestätigen. Wenn er das nicht macht, dann kommt die Blutalkoholprobe zum Zug. Diese wird in keiner Art und Weise abgeschafft. Jeder Mann und jede Frau kann auch eine solche Blutprobe verlangen. Zum Einsatz kommt sie auch, wenn angenommen werden muss, dass Medikamente und Drogen im Spiel sind.

Diese drei Argumente genügen uns Grünliberalen ganz klar, um uns für die Minderheit einzusetzen. Ich empfehle Ihnen, die Minderheit Candinas zu unterstützen.