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AB 139649

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Ich kann gleich bei meinem Vorredner, Herrn Binder, anknüpfen. Ich muss gestehen: Mir wäre es auch am liebsten, wenn wir wieder auf die Version des Bundesrates zurückkommen könnten, um festzulegen, ab wann ein Kind im Strassenverkehr Velo fahren darf, weil das die einfachste und klarste Regelung wäre. Aber wir sind in der Differenzbereinigung, und wir haben uns nun zwischen der Version des Ständerates, der Version der Mehrheit des Nationalrates und dem Antrag der Minderheit, den Herr Binder vorhin vorgetragen hat, zu entscheiden.

Die heutige Regelung sieht vor, dass Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht auf der Strasse Rad fahren dürfen. Aber wir wissen es alle: Es ist eben nicht mehr klar, was das vorschulpflichtige Alter ist. Von daher ist es richtig, dass wir diesen Gesetzesartikel präzisieren, damit er dann von der Polizei auch umgesetzt und kontrolliert werden kann.

Aus Sicht der Grünen hat der Ständerat nun in der Differenzbereinigung eine gute und auch umsetzbare Formulierung vorgeschlagen. Ich gebe es gerne zu: Die erste Version des Ständerates war ein bisschen kompliziert und wäre im Vollzug sicher schwierig gewesen. Der Ständerat schlägt uns nun vor, dass auf Hauptstrassen Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr nur in Begleitung einer erwachsenen Person Velo fahren dürfen. Dies ist eine einfache, klare Regelung, die auch bei der Umsetzung relativ einfach ist. Natürlich müssen die Leute wissen, was eine Hauptstrasse ist. Aber ich denke, das ist den meisten, die sich im Verkehr bewegen, dann auch relativ schnell deutlich. Es ist auch eine klare Regelung, die der Schulpolizist den Kindern im Kindergarten und auch den Eltern mitgeben kann. Die Formulierung ist insbesondere für Erziehungsberechtigte - Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner - sowie für die Eltern ein klarer Hinweis, dass sie ihren Kindern nicht zu viel zumuten und ihre Kinder nicht schon vor sechs Jahren alleine auf der Strasse fahren lassen.

Die Minderheit der Kommission will überhaupt keine Aussage darüber machen, ab wann ein Kind alleine auf der Strasse unterwegs sein soll; Herr Binder hat das vorhin [PAGE 776] ausgeführt. Das ist für uns Grüne nicht zielführend. Denn es ist eben so, dass kleine Kinder Dinge falsch einschätzen, sei das beispielsweise hinsichtlich der Geschwindigkeit oder der Distanzen. Eine falsche Einschätzung der Geschwindigkeit und der Distanzen kann im Strassenverkehr verheerende Folgen haben. Deshalb begrüssen wir Grünen nun den Vorschlag des Ständerates, der als Orientierungshilfe eine klare Richtlinie zuhanden der Kinder, aber auch zuhanden der Eltern geben will. Es ist für uns wichtig, dass wir hier eben eine deutliche Regelung vorgeben und nicht wie Herr Binder die Freiwilligkeit der Eltern ins Zentrum stellen. Freiwilligkeit ist gut, aber manchmal haben die Eltern eben auch die Tendenz, ihre Kinder zu überschätzen, und das kann dann im Strassenverkehr verheerende Folgen haben.