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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-31

Wortprotokoll

Unbestritten haben alle Fraktionen festgestellt, dass die heutige Regelung tatsächlich nicht mehr praxistauglich ist. Ich habe auch sehr viel Verständnis für die Regelung des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission, die sagt, dass das Alter allein wahrscheinlich auch ungenügend sei. Wie soeben Nationalrat Fluri ausgeführt hat, können natürlich Kinder tatsächlich schon mit fünf Jahren eine Grösse erreichen, mit der sie Rad fahren können, und es kann unter Aufsicht auch eine Verantwortung dafür vorhanden sein, dass sie mit dem Rad eben auch schon im Verkehr unterwegs sein dürfen. Insofern entspricht wahrscheinlich die jetzt gefundene Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission auch einer Abbildung der Realität - dass man eben das Alter mit der Aufsicht der Eltern kombiniert. Ich glaube, das ist praxistauglich.

Wenn die Minderheit hier gar nichts bestimmen will, so habe ich dort einfach das Problem - Herr Nationalrat Binder, Sie haben es selber erkannt -, dass dann eine Regelung gänzlich fehlt. Dann haben Sie eben auch die heutige Regelung nicht mehr; Sie haben die Altersgrenze völlig aufgehoben. Das scheint mir dann schon sehr schwierig zu sein, gerade wiederum für Eltern und für Kinder, auch wenn dann etwas passiert. Aus Sicht der Haftpflichtversicherungen würde sich dadurch natürlich auch die Verantwortung der Eltern im Einzelfall erhöhen. Es wäre für sie schwieriger zu beweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Insofern ist ein Mindestalter auf jeden Fall einzuführen.

Deshalb unterstützt der Bundesrat die jetzt vorgenommene Korrektur durch die Mehrheit Ihrer Kommission und bittet Sie, Letzterer zu folgen.