AB 139742
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15
Wortprotokoll
Hier geht es um die Verteilung der Gelder, die durch diese Sanktionen gesammelt werden. Der Bundesrat und der Nationalrat sind der Meinung, dass sie gemäss der heutigen Regelung betreffend die CO2-Brennstoffabgabe mittels einer Reduktion der AHV- und der Krankenkassenprämien an die [PAGE 1173] Bevölkerung verteilt werden sollten. Unser Rat war hingegen der Meinung, diese Mittel sollten dem Infrastrukturfonds zugewiesen werden. Warum? Eigentlich sind das Gelder, die aus dem Automobilsektor kommen; wenn sie zugunsten der Infrastrukturen verwendet werden, ist das folgerichtig. Das kann dazu beitragen, die Bedenken der Autobranche zu zerstreuen. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir hier festhalten sollten.
Wir wissen, dass die Gelder im Infrastrukturfonds fehlen werden. Einerseits haben wir viele zusätzliche Bedürfnisse; deshalb müssen wir das Gesetz dort auch anpassen. Es sieht jetzt einen Deckel von 20,8 Milliarden Franken vor; wir müssen das zu gegebener Zeit anpassen. Anderseits ist auch die Finanzierung durch Mineralölabgaben und -zuschläge ein Problem beim Infrastrukturfonds. Wenn wir Erfolg haben und den Verbrauch von Treibstoff in diesem Land reduzieren, dann werden die Einnahmen im Infrastrukturfonds fehlen, weil wir weniger Benzin brauchen und damit weniger Gebühren entrichten werden. Wir sind der Meinung, dass wir diese Gelder dem Infrastrukturfonds zur Verfügung stellen sollten, um das ein bisschen zu kompensieren. Es ist noch unklar, wie hoch dieser Betrag sein wird. In den Diskussionen in der Kommission war die Verwaltung der Meinung, es würden wahrscheinlich nur wenige Millionen Franken sein. Die Autobranche schätzt den Betrag hingegen auf 80 bis 150 Millionen Franken pro Jahr. Es kann also tatsächlich ein beträchtlicher Betrag sein, der zugunsten des Infrastrukturfonds gehen könnte und eben die Ausfälle bei der Mineralölsteuer kompensieren könnte.
Was unsere Kommission jedoch ein bisschen übersehen hat - wir haben darüber gesprochen, aber nicht gehandelt -, ist, dass entsprechend auch das Infrastrukturfondsgesetz geändert werden müsste, weil dieses Gesetz in Artikel 2 die Quellen bezüglich des Infrastrukturfonds aufführt. Dann sollte man, wie mit meinem Einzelantrag hier vorgesehen ist, auch in diesem Gesetz die Anpassung vornehmen und bei Artikel 43bis unter Buchstabe d einfügen, dass "mit dem Ertrag aus der Sanktion nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen" dieser Infrastrukturfonds finanziert werden kann.
Die zwei Gesetze hängen also zusammen. Es ist ein Versehen der Kommission, das nicht selber vorgeschlagen zu haben. Ich versuche, das mit diesem Einzelantrag nachzuholen.