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AB 139763

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15

Wortprotokoll

Hier geht es um den berühmten Anteil der Inlandkompensationen für GUD. Bekanntlich haben wir im Moment keine solchen; das sind Zusatzemissionen, die auf uns zukommen. Wenn wir einerseits die Ziele erreichen wollen, anderseits die Situation nicht verschlechtern wollen, so sind das zwei unterschiedliche Sachen. Aber mit dem Bau von Gaskraftwerken kommen zusätzliche Emissionen auf uns zu, das ist klar.

Wie viel von diesen Emissionen soll man im Inland kompensieren? Der Ständerat hat das erste Mal 100 Prozent verlangt, hat also verlangt, vollumfänglich im Inland zu kompensieren. Das wäre natürlich in einem Bereich, wo der internationale Wettbewerb für die Stromlieferung noch grösser ist als in anderen Bereichen, für solche Kraftwerke tatsächlich ein Problem. Die Folge wäre gewesen: Wenn die Inlandkompensationen viel teurer wären als die Auslandkompensationen, dann würde man solche Gaskraftwerke an der Grenze zur Schweiz bauen - wie übrigens seinerzeit schon ein paar Kernkraftwerke - und den Strom importieren. Das wäre nicht das Ziel der Übung.

Der Nationalrat ist stetig dem Bundesrat gefolgt und wollte nur 50 Prozent im Inland kompensieren lassen. Der Kompromiss, den wir damals gefunden haben, denn diese Frage ist schon im heutigen Gesetz angepasst worden, war 70/30 Prozent, und jetzt, bei dieser neuen Vorlage, schlägt der Bundesrat weiterhin 50/50 Prozent vor. Der Nationalrat folgt dem Bundesrat und fügt einen Absatz 2abis hinzu: "Müssen Kernkraftwerke vor 2020 vom Netz genommen werden und wird dadurch die Versorgungssicherheit gefährdet, kann der Bundesrat die Auslandkompensation auf 80 Prozent erhöhen." Er kann also die Inlandkompensation auf 20 Prozent reduzieren. Das ist das, was der Nationalrat beschlossen hat.

Die Kommission - Herr Imoberdorf wird die Minderheit vertreten - ist für Festhalten an 70/30 Prozent. Es ist möglich, dass der Nationalrat uns dann folgt oder dass in der dritten Runde allenfalls noch ein Kompromiss gefunden wird. Aber da besteht einerseits weiterhin diese Differenz bezüglich 70/30 Prozent. Anderseits ist die Kommission einstimmig der Meinung, dass wir den Zusatz, Absatz 2abis, bezüglich der Kernkraftwerke nicht wollen. Da sind wir einstimmig für Streichung.

Hier kommt wiederum eine Grundsatzfrage, die Frau Bundesrätin Leuthard beantworten könnte. Sie betrifft die Folgen der Neuausrichtung der Energiepolitik für fossil-thermische Kraftwerke. Wie wird man das im europäischen Zusammenhang regeln? Wir sind am Verhandeln mit der EU, vielleicht könnte die Frau Bundesrätin in diesem Punkt, bezüglich dieses Emissionshandelssystems, noch präzisieren. Die EU zwingt, glaube ich, die Mitgliedstaaten, sich am Emissionshandelssystem zu beteiligen. Dann haben wir wahrscheinlich zu einem gegebenen Zeitpunkt gar keine Freiheit mehr, zu entscheiden, ob wir diese Inlandkompensation tatsächlich im Inland vornehmen wollen oder im EU-Raum. Für die EU sind ETS-Zertifikate Inlandmassnahmen, weil sich die EU als grosser Binnenmarkt betrachtet, sodass sie in diesem Sinne den Unterschied zwischen Inland- und Auslandmassnahmen, wie wir ihn machen, nicht macht. Da wäre es also sicher gut, wenn die Frau Bundesrätin präzisieren könnte, was die Erwartungen bezüglich dieser Verhandlungen mit der EU sind, in welchem Ausmass die allfälligen Kraftwerke in der Schweiz der europäischen Konkurrenz gleichgestellt werden und in diesen Emissionshandel eingebunden werden können.

Wir werden natürlich zu gegebener Zeit auch über eine Ratifikation eines solchen bilateralen Abkommens zum ETS zu befinden haben.