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David Eugen · Ständerat · 2010-09-28

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-28

Wortprotokoll

Beim Antrag Graber Konrad geht es ja nur um eine Präzisierung dessen, was wir vor einigen Jahren materiell beschlossen haben. In der Praxis hat sich jetzt einfach gezeigt, dass unser Beschluss, den wir materiell damals so wollten, noch nicht genügt, um die Praxis bezüglich der Baubewilligungen von integrierten Solaranlagen zu ändern. Es herrscht nach wie vor bei vielen Baubewilligungsbehörden eine ablehnende Praxis vor. Sie wird damit begründet, dass die Formulierung, die wir das letzte Mal gewählt haben und die unseres Erachtens hinreichend klar war, eben nicht klar genug sei. Nachdem selbst das Zürcher Verwaltungsgericht in einem längeren Verfahren zu diesem Schluss gekommen ist, ist es, denke ich, richtig, dass wir unseren seinerzeitigen Beschluss bestätigen und auch die rechtliche Klarheit, die notwendig ist, herbeiführen, damit auf der Ebene der Bewilligungsbehörden die entsprechenden Entscheide gefällt werden können.

Entscheidend ist ja, dass wir in Absatz 2, wie es Kollege Graber beantragt, wirklich definieren, was "sorgfältig integriert" heisst; das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, dass wir definieren, was "Kulturdenkmäler" sind. Drittens ist in diesem Antrag auch enthalten, dass wir für Naturdenkmäler keine Bewilligungen für solche Anlagen wollen. Naturdenkmäler sollen einen höheren Schutz geniessen, auch vor allfälligen solchen Beeinträchtigungen.

In diesem Sinne schafft diese Bestimmung Klarheit. Ich finde, dass es richtig ist, wenn wir sie jetzt beschliessen. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, wenn sich der Nationalrat nachher darüber beugt und nochmals kontrolliert, ob alles wirklich richtig ist und ob man diese Bestimmung allenfalls noch irgendwie anpassen muss. Als Vorgabe aber finde ich es falsch, wenn wir jetzt einen Beschluss, den wir ja materiell gefasst haben, wieder ablehnen würden - damit gäben wir ein ganz falsches Signal. Das würde nicht in dem Sinne verstanden, dass sich der Nationalrat nochmals damit auseinandersetzen könnte, vielmehr würde das so verstanden, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Es ist aber ein gewisser Handlungsbedarf gegeben, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag Graber Konrad zuzustimmen.