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Bieri Peter · Ständerat · 2010-09-28

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-28

Wortprotokoll

Für einmal bin ich in einer ungemütlichen Lage, habe ich doch der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen getreu und loyal den mündlichen Mitbericht der Finanzkommission, deren Mitglied ich bin, überbracht. Ich tue das sehr oft auch in der WBK und in der SiK, die ja Kommissionen sind, in denen vor allem über Ausgaben beschlossen wird. Ich bin heute einmal mehr im Dilemma zwischen den finanziellen Vorgaben bezüglich Schuldenbremse und Bundeshaushalt einerseits und den durchaus zu rechtfertigenden Bedürfnissen in den Bereichen Bildung, Sicherheit oder eben, wie hier, Verkehr andererseits. Dass mir dies als Präsident der Litra im Bereich Verkehr besonders schwerfällt, können Sie sich vorstellen.

Aus Sicht der Bundesfinanzen habe ich in der KVF darauf hingewiesen, dass wir mit einer Erhöhung der Kredite Geld, das eigentlich für ZEB reserviert ist, anstatt in den FinöV-Fonds in diesen Verpflichtungs- und Zahlungsrahmen verschieben. Glauben Sie also nicht, dass wir für den öffentlichen Verkehr mehr Geld herzaubern, vielmehr nehmen wir mehr Mittel aus dem FinöV-Fonds respektive geben diese Mittel nicht in den FinöV-Fonds. Damit erhöhen wir die Bevorschussung und nehmen auch in Kauf, allenfalls Projekte zu verzögern, die im Rahmen eines der fünf Eisenbahn-Grossprojekte vorgesehen sind. Der Direktor des Bundesamtes für Verkehr hat uns in der Kommission zu einer Erhöhung des Kredites klar gesagt: "... die Prioritäten beim FinöV-Fonds werden bewusst von Erweiterungen zum Substanzerhalt verschoben".

Wenn man davon ausgehen sollte, dass man die Mittel einfach aus der allgemeinen Bundeskasse nehmen kann, so muss ich warnen: Es besteht die reelle Gefahr, dass diese Mittel irgendwo im Bereich Verkehr kompensiert werden müssen, so etwa bei den Krediten für die Verlagerung des Güterverkehrs. Das wollen wir allerdings nicht. Vergessen Sie ausserdem nicht, dass auch die 850 Millionen Franken Zusatzeinlagen in den Infrastrukturfonds, die wir letzte Session beschlossen haben, innert sechs Jahren über das Budget abgeschrieben werden müssen.

Schliesslich haben wir die Sache in der Finanzkommission auch vom zeitlichen Ablauf her angesehen. Es geht hier um zwei Jahre, bis wir 2013, hoffentlich auf einer neuen Finanzierungsbasis, wie üblich eine Vierjahrestranche beschliessen können. Das waren die finanzpolitischen Überlegungen.

Aus der verkehrspolitischen Sicht haben wir von den SBB eine Liste mit aktuellen, in der Leistungsvereinbarung 2011/12 nicht berücksichtigten, dringenden Engpassbeseitigungen sowie mit den Kapazitäts- und Stabilitätsmassnahmen erhalten. Dabei hat man uns gesagt, dass eine Verweigerung der Aufstockung verschiedenste negative Folgen hätte. Ich zitiere aus den Unterlagen der SBB: "Ein Verzicht auf dringende Engpassbeseitigungen hat negative Folgen: Kapazitätsengpässe an zentralen Netzteilen können nicht rechtzeitig in Angriff genommen werden bzw. können nicht gelöst werden; zusätzliche Züge in den Hauptverkehrszeiten können nicht geführt werden; die Stehplatzproblematik in der Westschweiz bleibt bestehen; dringende Perronverlängerungen und -erhöhungen sind nicht möglich; Kapazitäten für Güterverkehrsterminals können nicht erhöht werden." All das kann nach den Ausführungen der SBB nicht realisiert werden, wenn der Beitrag nicht um 140 Millionen Franken aufgestockt wird.

Wenn Sie all das hören und gleichzeitig korrekt über die verfügbaren Finanzen entscheiden wollen, sehen Sie sich hier vor einem reellen und auch persönlichen Konflikt. Ich bin etwas unglücklich darüber, dass die SBB und der Bundesrat als Eigentumsvertreter diese Differenz haben und dass das Parlament - Herr Büttiker hat das auch gesagt - zum Schiedsrichter gemacht wird. Ich frage: Wer von uns kann wirklich sagen, welcher Entscheid der richtige ist? Ich wäre froh, wenn der Bundesrat zu dieser Frage noch ein klärendes Wort sagen könnte, insbesondere zu den Nachforderungen vonseiten der SBB und den Aussagen zum Substanzerhalt vonseiten der Privatbahnen, welche ja einen zusätzlichen Kredit von 59 Millionen Franken fordern.

Persönlich habe ich in der KVF die Haltung der Finanzkommission bis zum Entscheid mitgetragen. Wenn ich aber sehe, dass die Bahnen beinahe stillstünden, wenn wir diesen Substanzerhalt nicht finanzieren, frage ich mich, ob der Entscheid richtig war. Ich will nicht, dass die Neat dereinst fertig ist, aber die neuen Züge infolge mangelnden Lichtraumprofils im Vorland des Basistunnels gar nicht fahren können. Ich will auch nicht, dass wir 100 Jahre Berninabahn feiern, den Albulatunnel aber wegen Felseinbrüchen nicht mehr befahren können. Sie sehen, es besteht hier ein echtes Dilemma zwischen den Finanzvorgaben, die wir haben, und den Erfordernissen respektive den Risiken, die wir eingehen, wenn wir die Kredite nicht sprechen. Ich wäre deshalb, wie gesagt, sehr dankbar, wenn sich der Bundesrat zu dieser offensichtlichen Diskrepanz zwischen zwingendem Bedürfnis und Finanzen klar äussern würde. So können wir dann auch im Lichte der effektiven Tatsachen entscheiden.