AB 139968
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Es ist bekannt, dass die Landschafts-Initiative, welche diese Revision ausgelöst hat, als wichtigen Punkt festhalten will, dass wir mit dem Boden schonend umgehen. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass wir die Grundlagen und die Mindestinhalte des Richtplanes im Gesetz präzisieren. Wir haben heute, wie bereits gesagt, nicht ein schlechtes Raumplanungsgesetz, aber ein eklatantes Vollzugsdefizit. Das Kantonsmonitoring von Avenir Suisse zeigt die Vollzugslücken eindrücklich und detailliert auf. Es zeigt auch, dass die Mehrheit der Kantone eine lockere Einzonungspolitik hat. Die 60 000 Hektaren rechtskräftig eingezontes, aber nicht überbautes Land sind eine eindrückliche Folge davon.
Neu soll nun bereits im Richtplan aufgezeigt werden, wie sich ein Kanton die Entwicklung der verschiedenen Regionen in seinem Hoheitsgebiet vorstellt. Es geht um Visionen, um eine räumliche Gesamtsicht darüber, in welche Richtung sich ein Kanton mittel- und längerfristig räumlich entwickeln will. Es geht um eine kohärente Planung auf allen Stufen und darum, dass sich alle Beteiligten darum kümmern müssen, dass die Grundsätze der Raumplanung auch wirklich umgesetzt werden.
Mit dem hier vorliegenden Vorschlag wird es eine Verlagerung zu den Richtplänen der Kantone geben. Das ist gewollt und im Hinblick auf die Landschafts-Initiative die richtige Antwort. Der Richtplan soll nicht mehr, wie bis anhin, nur die Aktivitäten koordinieren, sondern er soll für die Kantone ein strategisches Steuerungsinstrument für ihre räumliche Entwicklung sein. Nur so wird es uns gelingen, den Bodenverbrauch wieder in geordnete Bahnen zu lenken und in Zukunft haushälterisch mit unserem Boden umzugehen.
Um den Richtplan zu stärken, müssen wir bei Artikel 8 Absatz 2 auch diese verkehrsintensiven Anlagen aufnehmen, wie ich das bereits vorhin ausgeführt habe. Wir brauchen einen starken Richtplan, und wir brauchen dazu auch die Übergangsbestimmungen, die ein fünfjähriges Moratorium bei den kantonalen Richtplänen verlangen, damit diese Bauzonen auch umgezont werden können. Ich bitte Sie daher, diese Richtplanung dann auch bei den Übergangsbestimmungen zu stärken.
Die grüne Fraktion beantragt, die Minderheitsanträge Teuscher und Girod zu unterstützen, weil wir klar der Meinung sind, dass die Richtpläne in Zukunft eine viel grössere Bedeutung bekommen müssen.