Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-21
Wortprotokoll
Auch wenn offenbar viele noch immer in der Mittagspause sind: Es steht heute ein wichtiges Thema auf Ihrer Traktandenliste, und ich verdanke auch die Arbeit der Kommission und die Voten der verschiedenen Fraktionen. Ich glaube, allgemein wurde in den verschiedenen Stellungnahmen ausgedrückt, dass man sich einig ist, dass Raumplanung ein sehr komplexes Gebiet ist. Wir haben seit 1979 ein Raumplanungsgesetz, das in verschiedenster Hinsicht die Erwartungen nicht erfüllt hat. Heute müssen wir vermehrt zu einer Raumordnungspolitik übergehen, wo eben öffentliche, ständig zu überarbeitende und voranzutreibende Entwicklungsszenarien besprochen und schlussendlich legiferiert werden.
Wir haben Defizite bei der bundesrechtlichen Regelung. Wir brauchen vermehrt einen Brückenschlag zwischen der Raumordnungspolitik und dem eigentlichen Verkehrs- und Umweltrecht, der Agglomerations- und Stadtplanung, und wir müssen auch vermehrt definieren, was denn in den Nichtbauzonen planmässig erlaubt ist. Vieles davon hat man, gestützt auf die Verfassung, den Kantonen überlassen. Es ist wahrscheinlich eine Ursache der heutigen Situation, dass die Entwicklung der Kantone, der Umgang mit den Verfassungsvorgaben und den gesetzgeberischen Vorgaben des Bundes sehr uneinheitlich waren. Der Bund hat heute sehr wenige Kompetenzen, um einzugreifen, und mit dieser Vorlage müssen Sie sich auch dazu äussern, ob Sie vermehrt bundesrechtliche Vorgaben wollen oder ob Sie weiterhin vor allem den Kantonen viel Freiraum lassen.
Wir werden - das der Vollständigkeit halber - die grossen Fragen der Raumplanung und Raumentwicklung nicht mit dieser Vorlage lösen, sondern mit einer zweiten Vorlage, die wir jetzt am Konzipieren sind und die nächstes Jahr dann in die Vernehmlassung kommt. Hier - das war Sinn und Zweck dieser Teilrevision - handelt es sich effektiv um einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sehr viele von Ihnen haben erwähnt, dass heute pro Sekunde ein Quadratmeter Land überbaut wird. Auf der anderen Seite ist heute ein knapper Viertel unseres Baulandes nicht überbaut. Wir haben also relativ grosse Bauzonenreserven, die sehr unterschiedlich zwischen den Kantonen angeordnet sind. Wir kennen alle das Problem der Baulandhortung, auch das wurde verschiedentlich erwähnt. Um der weiteren Zersiedelung ein Korsett anzulegen, kam es zur Landschafts-Initiative. Die Landschafts-Initiative möchte, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während zwanzig Jahren nicht mehr vergrössert wird, was somit einem gesamtschweizerischen Moratorium bei den Bauzonen gleichkäme.
Der Bundesrat hat entschieden, dieser Landschafts-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, weil Handlungsbedarf vorhanden ist. Die Grundanliegen der Initiative sind auch gemäss dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission berechtigt. Das Problem erscheint behandlungsbedürftig. Zudem brächte eine Teilrevision des RPG eine raschere Umsetzung möglicher Verbesserungen mit sich als ein weiterer Verfassungsartikel, der dann auch wieder gesetzgeberisch konkretisiert werden müsste. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen daher die Landschafts-Initiative klar zur Ablehnung.
Das Bauzonenmoratorium, welches das Instrument der Initiantinnen und Initianten ist, ist ein Ansatz, der aus Sicht des Bundesrates sehr starr und auch sehr ungerecht wirken würde. Er schenkt den vorhandenen, unterschiedlichen regionalen Verhältnissen keine Beachtung: Kantone oder Regionen, die mit dem Boden bis anhin haushälterisch umgegangen sind, würden tendenziell bestraft. Vor allem in Agglomerationen wie etwa um Zürich, Basel und Genf wurde in der Vergangenheit sorgfältig geplant und so viel Bauland eingezont, wie es für die Entwicklung und die Nachfrage nach neuem Siedlungsraum brauche. Es gibt aber andere Regionen, in denen viel zu grosse Bauzonen ausgeschieden worden sind. Es betrifft dies namentlich ländliche Kantone wie Wallis, Glarus und Freiburg. Diese Kantone würden umgekehrt in der Tendenz belohnt; diese Kantone würden auch die Auswirkungen der Initiative kaum spüren. Es bestünde sogar die Gefahr, dass dort die Zersiedelung noch verstärkt weiterginge.
In diese Ausgangslage spielt hinein, dass eine Verknappung oder Zurückführung von Bauland selbstverständlich dort, wo es bereits knapp ist, zu einer Verteuerung der Bodenpreise führen wird. Einige mögen das wollen, ich denke aber, dass wir auch ein Land der Mieterinnen und Mieter sind, sodass es schlussendlich nicht im Interesse der Gesamtwirtschaft ist, mit einer künstlichen Verknappung des Bodens steigende Boden-, Immobilien- und eben auch Mietpreise zu erzeugen.
Das Rezept des Bundesrates mit der vorgeschlagenen Revision des Raumplanungsgesetzes fokussiert auf eine Stärkung der bundesrätlichen Kompetenzen. Wir hatten bisher nur wenig Möglichkeiten, die Richtpläne, die die Kantone zur Genehmigung unterbreiteten, nicht zu genehmigen oder gar zu redimensionieren. Wir möchten mit den neuen Kompetenzen und den Voraussetzungen für künftige Richtpläne der Kantone konkrete Vorgaben und verbesserte Indikatoren schaffen, die darüber Auskunft geben, was drinliegt und was vom Bundesgesetzgeber bemängelt und allenfalls nicht bewilligt werden soll.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Richtpläne neu so auszulegen, dass sie zwingend aufzeigen müssen, wo welche Siedlungsflächen in welcher Grösse geplant sind. Ein besonderer Akzent soll dabei auf die Siedlungsentwicklung nach innen und damit auch auf eine bessere Nutzung brachliegender Flächen gelegt werden. Vorhaben mit grossen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sollen künftig nur noch dann bewilligt werden dürfen, wenn sie im kantonalen Richtplan ausdrücklich vorgesehen sind. Das wären namentlich kantonale Arbeitsplatzgebiete, Einkaufszentren, Fachmärkte oder Freizeiteinrichtungen. Damit können die Standorte solcher Vorhaben sowohl innerkantonal als auch über Kantonsgrenzen hinweg räumlich abgestimmt werden.
Die Anpassung der heutigen Richtpläne an diese Vorgaben soll gemäss Bundesrat innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts erfolgen. Bis der Bundesrat die angepassten Richtpläne genehmigt hat, wären neue Einzonungen nur noch zulässig, wenn gleich viel Land wieder ausgezont würde. Da die Bauzonen vielerorts überdimensioniert sind, sollen so bei Neueinzonungen künftig höhere Anforderungen gelten. Bestehende, aber brachliegende, d. h. noch [PAGE 1575] nicht überbaute Flächen, müssten erst genutzt werden, bevor neues Land eingezont werden darf. Die Kantone würden zudem verpflichtet, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit das Bauland auch tatsächlich überbaut wird. Auf diese Weise könnte der Baulandhortung entgegengewirkt werden.
Der Ständerat hat bei der Behandlung dieses Gegenvorschlages einiges neu eingefügt, was zum Teil über die Initiative hinausgeht und was Eingriffe in die kantonale Hoheit darstellt. Das wurde verschiedentlich gesagt, und die Kommission hat das ziemlich übereinstimmend festgestellt und deshalb nach neuen Wegen gesucht. Ich begrüsse grundsätzlich, dass man sich nochmals à fond die Frage nach einem griffigen Gegenvorschlag gestellt hat.
Eine Mehrwertabgabe ist heute schon möglich, es ist nichts Neues. Das Einzige, was Sie bestimmen müssen, ist: Wie viel geben Sie im Bundesgesetz vor, und wie viel an Freiheit überlassen Sie den Kantonen? Die Mehrheit der Kommission, die sich für ein Wahlmodell entschieden hat, will die Ausgestaltung dieser Mehrwertabgabe zum grössten Teil den Kantonen überlassen, und das scheint mir auch richtig zu sein.
Ich möchte Ihnen hier einfach Folgendes zu bedenken geben - dies vor allem auch an die Adresse der SVP-Fraktion, die generell nicht eintreten möchte -: Heute haben wir bei Neueinzonungen ja sehr viele Fälle, wo jemand über Nacht zum Millionär wird - über Nacht! -, und das nicht etwa durch eigene Leistung, sondern durch einen hoheitlichen Akt. Er hat nichts dazu beigetragen, sondern die Gemeinde oder der Kanton hat gesagt: Okay, wir haben irgendwie zu wenig Entwicklungspotenzial, wir zonen Landwirtschaftsland um und lassen es zur Bauzone werden.
Es ist dann schon nicht ganz einsehbar, weshalb der Staat, der Auslöser dieser Vermögensvermehrung ist, nicht wenigstens einen Teil dieses Mehrwertes abschöpfen soll. Umgekehrt nämlich, wenn derselbe Staat Bauzonen redimensioniert, eine Parzelle auszonen muss, weil eine Schienentrasse, eine Strasse oder anderes dort anfällt, wo Baulandreserven nicht vorhanden sind, muss ja dieser Staat entschädigen, weil es eine materielle Enteignung ist. In diesem Kontext - wenn der Staat schon bei Enteignungen bezahlen muss - scheint es mir schon ein Gebot der Gerechtigkeit zu sein, dass ein Mehrwert abgeschöpft wird, und zwar bei Neu- oder Umzonungen, bei denen jemand von diesem hoheitlichen Akt profitiert. Dass der Staat bei Umzonungen bezahlen muss, hat viele Kantone dazu bewogen, solche Aus- und Umzonungen nicht vorzunehmen, weil ihnen schlichtweg das Geld dazu fehlte.
In diesem Kontext ist heute die Mehrwertabgabe zu verstehen, und ich glaube die Kantone auch so verstanden zu haben, dass sie sich, mindestens auf Stufe der kantonalen Baudirektoren, nicht gegen diesen Grundsatz wehren. Im Gegenteil, jene, die das einführen möchten, hätten mit einer Vorgabe des Bundesgesetzgebers Rückendeckung. Wie sie diese Abgabe dann ausgestalten, das scheint mir Sache der Kantone zu sein; das ist an sich ein Weg, den man weiter abtiefen kann.
Wenn Sie die Vorlage zurückweisen, weil Sie keinen Handlungsbedarf sehen, so werden Sie diese Volksinitiative, die ein Bauzonenmoratorium will, ohne Gegenvorschlag bekämpfen müssen. Dass kein Handlungsbedarf besteht, das hat auch in der Vernehmlassung niemand so gesagt; das scheint mir schon eine wagemutige Sichtweise zu sein.
Auf der anderen Seite muss ich auch den Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion ablehnen. Herr Grunder, es wurde gesagt: Sie waren jetzt zehn, elf Monate Mitglied der UREK und konnten bei der Beratung Ihre Vorstellungen einbringen. Wenn Sie das in den letzten zehn Monaten nicht geschafft haben, weiss ich nicht, weshalb das dann plötzlich in den nächsten drei Monaten passieren soll. Mit Verlaub, ich glaube, hier braucht es jetzt eine Positionierung!
Die Vorlage ist zum ersten Mal im Nationalrat, meines Erachtens muss sie sowieso in einigen Punkten nochmals vertieft werden. Der Ständerat ist auf einer anderen Linie. Deshalb, glaube ich, ist es doch die normale parlamentarische Arbeit, dass Sie jetzt eintreten und Ihre Verbesserungsvorschläge zuhanden des Ständerates formulieren. Dann können die strittigen Punkte nochmals überdacht und mit den Kantonen diskutiert werden. Schliesslich werden Sie so einen vernünftigen, griffigen Gegenvorschlag zu dieser Initiative haben, die im Kern eben schon berechtigt ist.
Ich bitte Sie daher, auf diese Vorlage einzutreten und alle anderen Anträge abzulehnen.