AB 140012
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21
Wortprotokoll
Zuerst zu Herrn Girod: Herr Girod, Sie haben insofern Recht, als Sie sich beklagen, dass hier vorne in einer Blockdiskussion mehrere Anträge behandelt werden. Aber wissen Sie, Herr Girod, es geht ja auch nicht an, dass wir in diesem Saal noch eine Kommissionssitzung abhalten; deshalb bitte ich Sie um Verständnis. Sie sind ja ein so guter Rhetoriker, dass Sie in fünf Minuten sehr viel sagen können, und das haben Sie auch gemacht.
Noch zu Herrn Wasserfallen: Herr Wasserfallen, Sie haben vorhin den Linken vorgeworfen, sie machten hier vorne Parteipolitik. Schauen Sie, dieses Mikrofon gestattet das. In seinem Eintretensvotum hat Kollega Leutenegger heute Morgen durchaus zu Recht seinerseits Parteipolitik gemacht; ich finde es eigentlich nicht ganz richtig, wenn man hier vorne nicht mehr die parteipolitische Haltung einer Fraktion darstellen darf. Wozu ist dieses Mikrofon denn da?
Nun zu diesen Anträgen: Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird sämtliche Minderheitsanträge ablehnen. Ich komme zuerst zu den Minderheitsanträgen aus der SVP-Fraktion, die gewisse Schutzbestimmungen aus dem Raumplanungsgesetz weghaben will. Ich habe ein gewisses Verständnis für die Landwirtschaft; als Direktbetroffener aus der Holzindustrie hätte ich manchmal auch gerne eine etwas offenere Forst- und Waldpolitik. Wir können hier im Raumplanungsgesetz aber nicht hinter das Waldgesetz gehen. Wir können nicht im Raumplanungsgesetz Grundsätze verankern, die im Widerspruch zum Waldgesetz stehen.
Ich habe heute Vormittag in meinem Eintretensvotum gesagt, es sei in diesem Land fast nirgends schwieriger zu legiferieren als in der Raumplanung. Genau hier haben wir eine solche Diskrepanz. Ich habe Verständnis, aber, geschätzte Kollegen der SVP, ich helfe Ihnen, wenn Sie zuerst das Waldgesetz ändern. Dann können Sie in der Raumplanungsgesetzgebung das nachvollziehen und nachschreiben, was Sie in der Waldgesetzgebung durchgebracht haben. In die genau gleiche Richtung geht das, was die Linke fordert, wenn sie die Nichtbaugebiete irgendwie anders behandeln möchte als bis jetzt festgeschrieben.
Ich komme noch auf die Minderheitsanträge I (Bäumle), II (Stump) und III (Teuscher) bei Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a zu sprechen. Ich habe als Vertreter der Randregionen - das ist zwar keine Partei, Herr Wasserfallen, aber auch die Randregionen dürfen hier vorne ihre Haltung darlegen - in der Kommission bereits dargelegt, dass es um die Frage geht: Was ist zuerst da, das Huhn oder das Ei? Ist es zuerst die Erschliessung und dann die Einzonung, oder ist es zuerst die Einzonung, und dann kommt die Erschliessung? Diese Frage wird eigentlich gar nicht beantwortet. Deswegen bin ich der Auffassung, dass man am geltenden Recht möglichst wenig ändern soll. Wenn wir betreffend Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a legiferieren, sollten wir nicht letztlich eine Hürde aufbauen, damit im ländlichen Raum nicht mehr eingezont werden darf; das will ich vermeiden. In diese Richtung gehen sowohl die Minderheitsanträge Teuscher und Stump sowie vermutlich auch der Minderheitsantrag Bäumle.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.