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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-09-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen, den neuen Artikel 8a zu streichen. Dieser neue Artikel 8a ist ein massiver Eingriff in die Planungshoheit der Kantone, welche für die Raumplanung zuständig und damit auch für die Raumplanung verantwortlich sind. Wie in verschiedenen anderen Bereichen werden den Kantonen damit auch in der Raumplanung immer mehr Kompetenzen entzogen. Wichtige Entscheide werden immer weiter vom Bürger entfernt getroffen, das Mitspracherecht des Bürgers wird damit immer kleiner.

Mit diesem neuen Artikel müssen verschiedene Punkte im Richtplan neu bzw. präziser geregelt werden. So muss der kantonale Richtplan in Zukunft aufzeigen, wie die Siedlungsfläche genau verteilt werden soll, wie ihre Erweiterung regional abgestimmt werden soll, das heisst, wo die Bauzonen erweitert werden dürfen und wo nicht, und wie die Verfügbarkeit, das heisst die Baulandverflüssigung, sichergestellt werden soll.

Die kantonalen Richtpläne und deren Änderungen müssen vom Bund jeweils genehmigt werden. Je mehr Angaben der Richtplan enthalten muss, desto mehr kann der Bund in die kantonale Richtplanung hineinreden. Die Bestimmung, dass Bauzonenerweiterungen regional abgestimmt werden müssen, kann in der Praxis auch dazu führen, dass einzelne, vor allem kleinere Gemeinden über keine Baulandreserven mehr verfügen werden. Dies gilt umso mehr, als auch die Umlegung von Bauland gefördert werden soll.

Verlierer bei der ganzen Übung wird dabei ganz klar der ländliche Raum sein, also Gemeinden, welche vielleicht nicht hervorragend mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Während diese Gemeinden vielleicht früher über allzu grosse Baulandreserven verfügten, strebt man heute genau das Gegenteil an. Diese Politik bestraft zudem auch diejenigen Gemeinden, welche bisher mit ihrem Bauland haushälterisch umgegangen sind. Sodann sind in diesen Gemeinden die Bauzonen damals ebenfalls von Planern empfohlen und planerisch korrekt festgelegt worden. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden und die Grundeigentümer jeden Sinneswandel unserer Planer teuer bezahlen müssen.

Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit I, den neuen Artikel 8a zu streichen.