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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2011-09-29

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Ihre Aussenpolitische Kommission hat den Rahmenkredit für die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit am 23. August 2011 beraten. Sie hat ihm mit 18 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Die Förderung der menschlichen Sicherheit ist seit mehr als zehn Jahren ein Kernbereich der Schweizer Aussenpolitik. Sie umfasst konkret die Friedensförderung, die Menschenrechte, die humanitäre Politik und die Migrationsaussenpolitik. Diese Pfeiler decken drei der fünf Prioritäten der Aussenpolitik gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung ab.

Mit der vorliegenden Botschaft verfolgt der Bundesrat hauptsächlich sechs Ziele: Erstens soll die Schweiz als Vermittlerin in Friedensprozessen einen Beitrag zur Beilegung von Konflikten leisten. Zweitens soll durch die Umsetzung von Programmen der zivilen Friedensförderung ein Beitrag zur Herstellung und Wahrung dauerhaften Friedens geleistet werden. Drittens strebt der Bundesrat die Stärkung des Menschenrechtsschutzes an. Viertens sollen multilaterale Friedensmissionen und Wahlbeobachtungen unterstützt werden. Fünftens geht es um diplomatische Initiativen zu Themen im Zusammenhang mit Frieden, Menschenrechten, Abrüstung, humanitärer Arbeit und Migration. Sechstens sollen vermehrt Partnerschaften angestrebt werden.

Gerade bei der Vermittlung zwischen Kriegsparteien und bei der Suche nach friedlichen Lösungen hat die Schweiz aufgrund ihrer Geschichte und ihres politischen Systems verschiedene wichtige Vorteile. Dazu zählen ihre humanitäre Tradition, ihre Neutralität, die fehlende koloniale [PAGE 1776] Vergangenheit, ihr unparteilicher und exzellenter Ruf, ihre soliden Netzwerke, die Bedeutung von Genf als internationale Plattform, die grosse Expertise im Bereich der Demokratie und die anerkannten Kompetenzen auf dem Gebiet des Friedens und der Menschenrechte. Gerade die Kompetenzen der Schweiz auf dem Gebiet des Friedens werden oft von den Konfliktparteien selbst nachgefragt.

Besonders positiv hervorgehoben wurden in der Kommission die Vermittlung zwischen Armenien und der Türkei und das Beispiel Kolumbien. In beiden Fällen darf die Schweiz auf die Ergebnisse stolz sein. Verschiedene Kommissionsmitglieder erinnerten daran, dass eine Koordination der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit mit der Aussenwirtschaftspolitik wünschenswert wäre.

Teil der Botschaft ist auch ein Spezialprogramm für Nordafrika und den Mittleren Osten. Die Entwicklungen in Nordafrika und im Mittleren Osten zeigen beispielhaft auf, wie wichtig die Förderung der menschlichen Sicherheit ist. Das Spezialprogramm ermöglicht der Schweiz die Unterstützung der politischen Transition in dieser Region. Konkret wird sich eine Reihe von Projekten der Förderung der Demokratie, der Stärkung der Menschenrechte, der Reform des Sicherheitssektors und der Justiz, der Vergangenheitsarbeit und den Migrationspartnerschaften widmen.

Seit 2004 wird die Förderung der menschlichen Sicherheit über einen Rahmenkredit finanziert. Dieses Finanzierungsmodell ermöglicht eine mehrjährige Planung und gewährleistet damit Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit des Schweizer Engagements. Der Rahmenkredit umfasst 310 Millionen Franken für die Periode 2012-2016. 260 Millionen Franken waren im Finanzplan des Bundesrates vorgesehen. Um 50 Millionen Franken hat der Bundesrat aufgestockt. Diese 50 Millionen Franken sollen hauptsächlich in das genannte Spezialprogramm für Nordafrika und den Mittleren Osten fliessen. Die Aufstockung wird departementsintern bei der Deza kompensiert. Die Kompensation berücksichtigt den vom Parlament beschlossenen Schlüssel von 60 Prozent bei der bilateralen Zusammenarbeit und 40 Prozent bei der multilateralen Hilfe.

Die zuständige Subkommission der Finanzkommission hat die finanziellen Aspekte der Vorlage ebenfalls diskutiert und gutgeheissen. Ihre Aussenpolitische Kommission hat auf Empfehlung der Subkommission auch die Aspekte der Zuständigkeiten und Schnittstellen sowie das Controlling vertieft diskutiert. Die Kommission begrüsst die Botschaft insgesamt, unter anderem aufgrund der gelungenen Darstellung der Komplexität der Themen und der verschiedenen Instrumente. Sie würdigte das Engagement der Schweiz zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit als Ganzes und unterstrich insbesondere die positive Bilanz der zivilen Friedensförderung auf internationaler Ebene.

Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Es wurde einzig der Antrag Mörgeli diskutiert. Dieser Antrag will, dass die Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung sowie die Asylverfahren von Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Mittleren Osten in der Schweiz dem Spezialprogramm für diese Regionen angelastet werden. Ihre Kommission hat den Antrag Mörgeli mit 18 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen. Ich werde in der Detailberatung genauer auf den Antrag eingehen.

Ihre Kommission hat der Vorlage insgesamt mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.