Lexipedia

Schmidt Roberto · Nationalrat · 2011-09-29

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 18a geht es um die Solaranlagen. Im heutigen Gesetz steht geschrieben, dass man Anlagen bewilligen soll, wenn sie sorgfältig in die Dach- und Fassadenflächen integriert sind. Das gab lange Diskussionen in der Praxis, bei den Gerichten, darum will man das neu regeln.

Die Diskussionen zu diesen Solaranlagen waren in der nationalrätlichen UREK geprägt von der ganzen Euphorie der Atomausstiegsdebatte oder vielleicht auch von einer kleinen Trotzreaktion. In dieser Stimmung schoss die Kommissionsmehrheit meiner Meinung nach klar übers Ziel hinaus, als sie beschloss, die heute in den Kantonen und Gemeinden bestehenden Baubewilligungsverfahren für Solaranlagen total auszuhebeln und auf eine Baubewilligung gänzlich zu verzichten. Es ist mir auch klar, dass wir Solaranlagen fördern müssen, indem wir dafür sorgen, dass man ihnen im Baubewilligungsverfahren nicht zu viele Steine in den Weg legt, wie das leider heute der Fall ist. Aber man kann doch nicht einfach alles aufs Dach setzen, auch wenn es eine Solaranlage ist! Wir dürfen nicht jedem Bürger erlauben, sein Dach oder sogar seine Fassade ohne Bewilligung umzubauen, und wir können nicht zulassen, dass einer sein Haus einrüstet, das Dach einfach demontiert, eine Solaranlage aufstellt und niemand weiss, was eigentlich los ist. Das gibt einen Salat sondergleichen in den Gemeinden, wie wir es seinerzeit bei den Parabolantennen hatten. Der Verzicht auf eine Baubewilligung löst eine völlige Rechtsunsicherheit in den Gemeinden aus, davon bin ich überzeugt.

Wenn Sie Solaranlagen fördern wollen, dann empfehle ich Ihnen mit meiner Minderheit I ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage, wie es heute schon in einigen Kantonen besteht. Ein solches vereinfachtes Verfahren dauert in der Regel nur zwei, drei Wochen. Es gibt aber den Gemeinden zumindest die Möglichkeit, ein Baugesuch anzuschauen und dafür zu sorgen, dass die rudimentärsten baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Bedingungen eingehalten werden.

Die Lösung der Mehrheit ist gar nicht umsetzbar. Auch bei der Lösung der Mehrheit muss doch irgendjemand die Kriterien prüfen, die dort angeführt sind: ob die Höhe von 20 Zentimetern überschritten ist oder nicht, ob die Anlage firstbündig und seitenbündig ist usw. Wer soll das prüfen, wenn wir überhaupt kein Baubewilligungsverfahren haben? Ein vereinfachtes Verfahren, wie ich es mit dem Antrag der Minderheit I vorschlage, wäre viel besser umsetzbar und verantwortungsbewusster.

Noch ein Wort zu Absatz 3, in dem festgehalten wird, dass Natur- und Kulturdenkmäler nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen: Ich möchte hier zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten, dass es sich hier um Kulturgüter im Sinne des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, mit der dazugehörenden Verordnung, handelt. Es geht also nicht darum, dass wir, wie es heute in der Praxis leider oft der Fall ist, sämtliche Gebäude des Isos in diese Kategorie einreihen wollen. Das Gesetz soll hier also auch in meinem Sinne - im Sinne der Minderheit I - noch vereinfacht werden, sodass alle Gebäude, die heute im Isos aufgelistet sind, nicht als solche Kulturdenkmäler gelten. Dies sage ich klar zuhanden des Amtlichen Bulletins.

Noch eine Schlussbemerkung zum Abstimmungsprozedere: Es ist so, dass zuerst über den Einzelantrag Fluri und den Antrag der Minderheit I (Schmidt Roberto) abgestimmt wird. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mit dem Einzelantrag Fluri, wie ich ihn verstehe, das heutige, vollumfängliche Baubewilligungsverfahren aufrechterhalten wird, währenddem ich ein vereinfachtes Verfahren vorschlage. All jenen, die am Schluss für die Mehrheit stimmen werden, [PAGE 1799] empfehle ich, zumindest zuerst einem vereinfachten Verfahren und dann am Schluss der Mehrheit zuzustimmen.