Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2011-09-29
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat der Kommission eine Aufstockung des sechsten Rahmenkredits für die internationale humanitäre Hilfe um 112 Millionen Franken und eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012 beantragt. Die Aufstockung des Kredits wurde notwendig, weil der Bundesrat 2008 beschlossen hatte, bedeutende mehrjährige Finanzbeschlüsse besser auf die Legislaturplanung abzustimmen. Ab dem Jahr 2013 sollten die drei Rahmenkredite der Deza zur Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe und der humanitären Hilfe sowie der Rahmenkredit des Seco für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit parallel zu laufen beginnen.
Es handelt sich bei dieser Aufstockung des laufenden Kredits also nur um eine Überbrückung von sechs Monaten bzw. um eine Verlängerung, bis das Gesamtpaket in Kraft tritt. Es handelt sich um die Weiterführung der Botschaft zum laufenden Rahmenkredit und nicht um Mehrausgaben gegenüber den Vorjahren. Die inhaltliche Arbeit der humanitären Hilfe erfährt während dieser Periode keine neue Ausrichtung. Änderungen der Strategie und ein Rückblick auf die erreichten Resultate und die erzielten Wirkungen der eingesetzten Mittel fliessen erst in die nächste reguläre Botschaft, jener für die Periode 2013-2016, ein.
Die Kommission hat dem Entwurf des Bundesrates mit 16 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Mehrheit der Kommission hat sich für die Vorlage ausgesprochen, da diese keine Mehrausgaben mit sich bringt, sondern lediglich den Zeitraum überbrückt, bis der neue Rahmenkredit in Kraft tritt. Des Weiteren ist die Kommission überzeugt, dass die humanitäre Hilfe ein elementarer Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik ist und international sehr geschätzt wird.
Die Minderheit der Kommission stellt die Wichtigkeit der humanitären Hilfe nicht in Abrede, ist jedoch der Auffassung, dass deren Kosten mit den Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit verrechnet werden müssten. Ein entsprechender Antrag, welcher verlangt, dass die im Bundesbeschluss vorgesehenen 112 Millionen Franken von den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit abzuziehen sind, ist mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt worden.
Ich beantrage Ihnen im Namen der APK-NR Eintreten auf die Vorlage, Zustimmung gemäss Beschluss der Kommission und Ablehnung des Minderheitsantrages.