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Jossen Peter · Nationalrat · 2001-09-17

Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-17

Wortprotokoll

Am 10. Dezember 1998 hat Herr Andrea Hämmerle eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche drei Gesetzestexte, nämlich das Postorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen und das Telekommunikationsunternehmungsgesetz, ändern möchte. Sie möchte sie so ändern, dass alle betroffenen Unternehmungen nicht nur flächendeckende Dienstleistungen anbieten sollen, sondern [PAGE 967] auch flächendeckend Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze in der ganzen Schweiz anzubieten haben.

Der Autor der Initiative macht geltend, dass Post, SBB und Swisscom, obschon sie teilweise in Autonomie überführt und auch teilweise privatisiert worden sind, immer noch mehrheitlich, zum Teil ausschliesslich, dem Bund gehören. Der Initiant macht ferner geltend, dass der Bund diesen Unternehmungen über die Gesetze auch bestimmte Richtlinien geben und Vorgaben machen soll, und zwar dergestalt, dass sie ihrem Vorbildcharakter und auch der Signalwirkung, die sie haben, gerecht werden.

Am 27. September 1999 hat unser Rat der Initiative Folge gegeben, und zwar mit 74 zu 58 Stimmen, und ist so seiner Kommissionsmehrheit gefolgt. Nach dieser Entscheidung wurde dieses Geschäft erneut unserer KVF anvertraut, welche dann an der Sitzung vom 17. Januar 2000 eine Unterkommission mit fünf Mitgliedern bildete. Diese Unterkommission hat drei Mal getagt und die verschiedenen Gesetzestexte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zuhanden der Gesamtkommission behandelt. Sie verzichtete auf Hearings, weil diese bereits in der ersten Phase der Beratung der Parlamentarischen Initiative Hämmerle durchgeführt worden waren.

Am 23. Oktober 2000 hat die KVF die unterschiedlichen Ergebnisse analysiert, die Vorschläge ihrer Subkommission angenommen und sich schliesslich für die drei nun vorliegenden Gesetzesänderungen entschieden, und zwar mit 11 zu 10 Stimmen.

Die Ausgangslage ist eigentlich einfach. In den drei Gesetzestexten wird überall dieselbe Klausel eingeführt. Das bedeutet, dass Post, Swisscom und SBB gemäss diesem nun vorgeschlagenen Gesetzestext in der gesamten Schweiz Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten haben. Ein weiterer Punkt: Ein allfälliger Ab- oder Ausbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen hat regional ausgewogen zu erfolgen.

Umstritten sind eigentlich nicht diese Gesetzestexte, deshalb gibt es vonseiten der Kommission auch keine entsprechenden Minderheitsanträge. Bekämpft wird in erster Linie aber das Eintreten, und auch der Bundesrat lehnt die Vorlage leider ab.

Die verschiedenen Argumente wurden in diesem Saal bereits anlässlich der Beratung der ersten Phase der Parlamentarischen Initiative ausgeführt.

In den Augen der Mehrheit der Kommission ist der Abbau der Arbeitsplätze, der aufgrund der teilweisen Liberalisierung der genannten Unternehmungen erfolgt ist, eigentlich so - vor allem staatspolitisch - nicht gewollt. Post, SBB und auch die Swisscom sind eigentliche nationale Klammern, welche auch im Sinne der "cohésion nationale", also des Zusammenhalts der Schweiz, eine ausgezeichnete Rolle zu spielen haben. In einzelnen Regionen hat beispielsweise die Swisscom bis zu 4000 Arbeitsplätze abgebaut, man spricht auch noch von weiterem Arbeitsplatzabbau in der Grössenordnung von einigen tausend Arbeitsplätzen. Die SBB haben in den letzten acht Jahren rund 10 000 Arbeitsplätze abgebaut. Bei der Post gibt es für den Moment eine bessere Situation - aber auch dort kennt man ja, wie wir das heute dann noch diskutieren werden, Vorstellungen für weiteren Arbeitsplatzabbau.

Die Kommission hat verschiedentlich auf Untersuchungen aus dem Departement zurückgreifen können. Wir haben uns auch die Mühe gemacht, nicht nur die drei hier genannten Unternehmungen zu analysieren, sondern überhaupt den gesamten Einfluss des Bundes auf die Regionalpolitik. Auch hier sind die Zahlen gravierend: Wenn man beispielsweise noch das VBS und die entsprechenden Betriebe dazunimmt, haben einzelne Kantone einen noch grösseren Arbeitsplatzabbau zu verzeichnen.

Eine zweite Überlegung der Mehrheit besteht darin, dass die unternehmerische Freiheit der "ex-régies fédérales", also der ehemaligen Bundesbetriebe, eben nicht dazu führen darf, dass solche regionale Ungleichgewichte entstehen.

Die Minderheit macht geltend, dass aufgrund der jetzt feststehenden operationellen Freiheit eigentlich nicht mehr solche Vorschriften eines Gesetzes die unternehmerische Freiheit einschränken sollten. Es wird auch gesagt, dass die betroffenen Unternehmungen - SBB, Post und Swisscom also - gegen diese Parlamentarische Initiative Hämmerle seien. Auf die Frage nach den Gründen wird dann aber gesagt, dass die vorgesehenen Massnahmen, die Sie in diesen drei Gesetzestexten finden, ohnehin umgesetzt würden, man renne ja offene Türen ein. Nur gibt es in dieser Angelegenheit das Problem, dass jene, die die Auswirkungen der Teilliberalisierungen erlebt haben, solchen Äusserungen nicht mehr glauben. Sie machen deshalb eben den Vorschlag, diesen Unternehmungen im Gesetz, wenn auch sehr allgemein und sehr soft formuliert, ganz eindeutige politische, regionalpolitische Rahmenbedingungen für ihre Strategie vorzugeben.

Die Gesetzestexte besagen eben ganz klar, dass Ausbildungsplätze nicht regional einseitig auf- oder abgebaut werden können. Vielleicht kommt dem auch der neuerliche Arbeitskräftemangel in den Städten entgegen, wodurch die Betriebe bei der Rekrutierung von Arbeitskräften jetzt teilweise die bisher vernachlässigten Regionen wieder entdecken.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, deren Antrag zu unterstützen und dieses Bundesgesetz bzw. die Revision der drei Gesetzestexte anzunehmen. Bleiben Sie sich selber treu, denn am 27. September 1999 haben Sie den Handlungsbedarf, wie gesagt, mit 74 zu 58 Stimmen bestätigt. Jetzt, da die konkreten Gesetzestexte vorliegen, bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.